alice81
Hallo, ich brauche Ihre Hilfe. Ich war von 13.06.2011 bis 13.06.2014 in Elternzeit. An meinem ersten Arbeitstag 13.06.2014 habe ich meine fristgerechte Kündigung gekriegt (bis zum 31.07.2014).Da es keinen Sinn für mich und Arbeitgeber hatte diese 5Wochen zu arbeiten(+4Tage Resturlaub hatte ich) und eine Tagesmutter zu suchen habe ich bis 31.07.2014 unbezahlte Urlaub genommen. Habe ich dann überhaupt den Anspruch auf ALG1? Vielen Dank.
Hallo, das Arbeitsamt wird prüfen, ob die Kündigung zu Recht erfolgt ist oder Sie sich hätten wehren müssen. Das mit dem unbezahlten Urlaub wird auch ein Problem werden. Grundsätzlich bekommen Sie Arbeitslosengeld 1 nur dann, wenn Sie dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Verstehe ich das richtig ? Du hattest gar keine Kinderbetreuung als Du anfangen solltest zu arbeiten ? Wenn doch wieso hast Du Dich auf unbezahlten Urlaub eingelassen ? Er hätte Dich bezahlt freistellen können. Auf jeden Fall musst Du mit einer Sperre rechnen. Hast Du Dich denn schon gemeldet direkt nach der Kündigung ? Wenn Du jetzt Kinderbetreuung nachweisen kannst,dann kannst Du ALG1 beantragen. Das solltest Du schnellstmöglich machen , sofern Betreuung nachweisbar, sonst musst Du nächsten Monat Deine Krankenkasse selbst zahlen oder familienversichern.
alice81
Als ich anfangen sollte haben wir auch so geregelt, dass ich bis KiKa(September) Urlaub nehme oder in -Stunden gehe, da die KiTa nimmt erst im September neue Kinder an. Ich habe unbezahlt genommen, weil sie mir das vorgeschlagen hatten, und ich wusste nicht, dass es ein Problem werden kann:( Ich habe sofort nach der Kündigung gemeldet (Sperre kommt nicht, war alle rechtzeitig), aber den Termin habe ich erst am Montag und habe Angst, das mein Antrag Abgelehnt wird... Ja, für August wird mein Schwiegervater die Betreuung übernehmen.
Sternenschnuppe
Dann lass Dir das für den Termin von ihm schriftlich geben dass er die Betreuung übernimmt. Nach drei Jahren Elternzeit wird das ALG1 fiktiv berechnet, je nachdem welchen Beruf Du hast. Da gibt es verschiedene Kategorien. Und eben anteilig dem was Du an Stunden arbeiten kannst.
alice81
Ok, danke, das mache ich. Ach habe als Software Entwicklerin angestellt und habe ein Master Informatik (FH) Abschluss. Was für fiktive Berechnung? Ich war nämlich 3 Jahre in Elternzeit + 5Wochen unbezahlt. Wie wird es ungefähr berechnet?
Sternenschnuppe
Musst Du mal googlen. Fiktives Einkommen nach Elternzeit ALG1 Sind drei Kategorien meine ich. Bei dem Werdegang aber wohl oben angesetzt ;-) Die 5 Wochen könnten es eeeeetwas minimieren, aber denke nicht so arg.
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