Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unbezahlter Urlaub nach Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unbezahlter Urlaub nach Elternzeit

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Liebe Frau Baader, meine Elternzeit endet nach 3 Jahren im Januar 2005. Aus privaten Gründen möchte ich danach unbezahlten Urlaub nehmen (das Einverständnis des Arbeitgebers vorausgesetzt). Das kleine Familienunternehmen besteht nur aus 2 Gesellschaftern, 2 festen Mitarbeitern und einigen gelegentlichen studentischen Aushilfen. Nun meine Fragen: 1. Ist meine unbefristete Stelle überhaupt gesichert oder besteht bei der Größe des Unternehmens ohnehin kein Kündigungsschutz? Wie sieht es in diesem Fall mit dem Recht auf Teilzeitarbeit aus? 2. Wie lange ist unbezahlter Urlaub möglich, auch bis zu einem Jahr? Und entstehen der Firma dadurch finanzielle Nachteile (d.h. muss sie irgendwelche Arbeitgeberanteile leisten?) 3. Kann ich mich während des unb. Urlaubs in der gesetzlichen Krankenkasse meines Mannes (ich bin bisher in der selben KK versichert) familienversichern und was bedeutet das für den Krankenkassenbeitrag? Vielen Dank und Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Kein Kü-SChutz nach KSchG 2. Nein, nur Ihnen (eigene KK-Versicherung) 3. Eher ja, das ist aber mit der Kasse zu klären Gruß, NB


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