Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich befinde mich noch in der Elternzeit, die demnächst abläuft. Vor einem halben Jahr bot mir mein AG eine Vollzeitstelle an, die genau meiner Tätigkeit vor der Geburt meines Kindes entsprach. Diese musste ich ablehnen, da ich nicht mehr Vollzeit arbeiten kann. Ich erhielt einen Brief seitens des Unternehmens, in dem mir mitgeteilt wurde, dass sich derzeit keine Möglichkeit bietet, mich in Teilzeit zu beschäftigen. Ich hätte die Möglichkeit zu kündigen oder aber ein halbes Jahr unbezahlten Urlaub zu nehmen. Wenn ich nun das Angebot auf unbezahlten Urlaub annähme, welche Konsequenzen hätte das für mich? (Ich habe gelesen, dass ich evtl. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld verwirken würde, da ich während des halben Jahres keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufweisen könne. Ergänzend hierzu: seit gut einem Jahr arbeite ich auf 400 Euro Basis für ein anderes Unternehmen.) Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, ist denn sicher, dass kein Anspruch auf TZ besteht? Das Arbeitslosengeld 1 berechnet sich (in der Regelbemessung) aus dem sozialversicherungspflichtigen Brutto-Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Es gibt aber auch eine sog. Härteregelung: "Haben Sie im Durchschnitt der letzten zwei Jahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit ein höheres Arbeitsentgelt erzielt als im letzten Jahr, so kann bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes der Bemessungszeitraum auf zwei Jahre erweitert werden. Das nach der Vergleichsberechnung höhere Bemessungsentgelt ist dann maßgebend." Gefunden auf http://www.arbeitsagentur.de/nn_27908/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A074-Sozialversicherung/Allgemein/Bemessung.html Liebe Grüsse, NB
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