Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

unbezahlter Urlaub nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: unbezahlter Urlaub nach Elternzeit

minibabbatz

Beitrag melden

ich denke darüber nach nach der Elternzeit unbezahlten Urlaub zu nehmen...aber wer bezahlt die Krankenkassenbeiträge und habe ich danach immer noch die Garantie auf meinen Arbeitsplatz? da ich an postportalen Depressionen leide, traue ich mir das Arbeiten momentan noch nicht zu. können Sie mir da weiterhelfen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, darauf gibt es keinen Anspruch. Die KK müssen Sie selber zahlen (wenn Sie sich nicht familienversichern können), der Ag muss nicht zustimmen Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn Du unbezahlten Urlaub nimmst, dann kannst Du das ja nur in Absprache mit Deinem AG. Dein Arbeitsvertrag an sich bleibt bestehen, der Job also auch. Deine Krankenversicherung musst Du allerdings selber zahlen, es sei denn Du kannst Dich familienversichern. Ich an Deiner Stelle würde eher mit einem Psychiater - den man bei postpartalen Depressionen so oder so haben sollte - darüber reden, und der sollte einen krank schreiben so eine Arbeitsfähigkeit nicht gegeben ist. LG Sabine


minibabbatz

Beitrag melden

danke für Ihre schnelle Antwort. Ich wurde von einer "Lebensberaterin" betreut da mir hier sonst niemand ausser meiner Hebamme geholfen hat. die Frau hat mir sehr geholfen und hat sogar Hausbesuche gemacht. Aber da sie zu dem Zeitpunkt noch keine Abgeschlossene Prüfung zur Psychotherapeutin hatte konnte sie mir weder eine Bescheinigung ausstellen noch könnte sie mich jetzt krankschreiben. Aus diesem Grund habe ich bisher auch noch keine Kur bzw. Reha genehmigt bekommen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Baader, meine Elternzeit endet nach 3 Jahren im Januar 2005. Aus privaten Gründen möchte ich danach unbezahlten Urlaub nehmen (das Einverständnis des Arbeitgebers vorausgesetzt). Das kleine Familienunternehmen besteht nur aus 2 Gesellschaftern, 2 festen Mitarbeitern und einigen gelegentlichen studentischen Aushilfen. Nun meine Fragen: ...

Liebe Frau Bader, ich befinde mich noch in der Elternzeit, die demnächst abläuft. Vor einem halben Jahr bot mir mein AG eine Vollzeitstelle an, die genau meiner Tätigkeit vor der Geburt meines Kindes entsprach. Diese musste ich ablehnen, da ich nicht mehr Vollzeit arbeiten kann. Ich erhielt einen Brief seitens des Unternehmens, in dem mir mitget ...

Hallo, ich brauche Ihre Hilfe. Ich war von 13.06.2011 bis 13.06.2014 in Elternzeit. An meinem ersten Arbeitstag 13.06.2014 habe ich meine fristgerechte Kündigung gekriegt (bis zum 31.07.2014).Da es keinen Sinn für mich und Arbeitgeber hatte diese 5Wochen zu arbeiten(+4Tage Resturlaub hatte ich) und eine Tagesmutter zu suchen habe ich bis 31.07.2014 ...

Hallo,  Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?

Hallo,    Ich habe folgende Frage:  Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz.   Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV.   Wie soll ich vorgehen? ...

Hallo,    Ich habe folgende Frage:  Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz.   Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV.   Wie soll ich vorgehen? ...

Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern?  mit freund ...

Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG

Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG

Mein  Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben.  Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...