Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

400-Euro-Job in Elternzeit beim "alten" Arbeitgeber

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 400-Euro-Job in Elternzeit beim "alten" Arbeitgeber

jennifer79

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe drei Jahre Elternzeit eingerreicht, jetzt möchte ich aber nach einen Jahr zurück in die Praxis auf 450Euro Basis.Habe auch schon mit meinen Chef darüber gesprochen.Mein Chef lehnt das ab mit der Begründung das er mich zwar beschäftigen kann aber nicht muss.Er müsste mir meinen Arbeitsplatz erst nach den drei Jahren zurück geben. Ist das richtig? Mit freundlichen Grüßen Jennifer Bomke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Ja, das ist richtig so. Wenn er das Arbeiten bei ihm aber ablehnt, kann er es bei einem anderen AG nicht ablehnen, es sei denn es handelt sich z.B. um direkte Konkurrenz (z.B.: McDonalds - Burger King, Samsung - Apple). LG Sabine


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