Ninsche79
Hallo Frau Bader, ich habe für meinen Sohn (zweites Kind, *März 2012) erstmal nur ein Jahr Elternzeit beantragt. Heißt, dass ich eigentlich ab April wieder arbeiten gehen müsste. Ich habe vorher im HomeOffice gearbeitet, müsste aber jetzt für 3 ganze Tage in die Firma kommen - bräuchte für meinen Sohn dann auch eine U2-Betreuung und könnte mir diese aber nicht leisten. (Zumindest würde sich das mit den addierten Spritkosten dann nicht mehr lohnen) Jetzt wurden mir noch zwei Alternativen angeboten: - einen 400-Euro-Job (mittlerweile glaub ich 450!?), dann müsste ich nur ein paar Mal zum Einarbeiten hin und könnte den Rest von zuhause machen - ein Auflösungsvertrag mit Abfindung (die nicht groß ausfällt, da ich erst 2008 dort angefangen habe) Wenn ich den Mini-Job mache, die Elternzeit aber dann verlängere (2 Jahre für meinen Sohn, 2 Jahre für meine Tochter) - wäre ich dann über die Elternzeit versichert oder müsste der Arbeitgeber mich versichern? Davon ist es nämlich abhängig, ob ich das Angebot bekomme oder nicht :-( Ich habe zudem Selbstständigkeitspläne - wenn ich meine Elternzeit verlängere, aber eine Existenzgründung in Angriff nehme - wie sähe DAS mit der Versicherung aus? Oder erlischt die Elternzeit mit der Gründung? (nur ein kleiner Laden, weniger als 30 Std/Woche) Und kann ich auch während der Elternzeit einen Aufhebungsvertrag machen? Würde ich im Anschluss Arbeitslosengeld bekommen? Fragen über Fragen... ich hoffe, Sie können einige davon beantworten :-( Danke und viele Grüße Nina W.
Hallo, warum den Vertrag auflösen? Sie können doch in der Elternzeit die Minijob ausüben und Sie beitragsfrei krankenversichert. Wenn Sie den Job kündigen und nur noch den 400 e Job haben, müssen Sie sich anderweitig versichern. Wenn Sie bei der Selbstständigkeit mehr als 400 e verdienen, müssen Sie sich selber um ihre Krankenversicherung kümmern. Liebe Grüße, NB
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