vasudeva22
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zur Elternzeit. Kurz zu meiner Vorgeschichte: Am 8.3.2016 bin ich zum ertsen Mal Vater einer wundervollen Tochter geworden. Vom 1.6.2016 bis zum 28.2.2017 habe ich Elternzeit genommen, also war ich insgesamt 9 Monate zu Hause bei meiner Tochter. Seit dem 1.3.2017 arbeite ich wieder in Vollzeit. Insgesamt habe ich ja 3 Jahre Anspruch auf Elternzeit. Kann ich also ab dem 2. Geburtstag meiner Tochter noch 1 Jahr Elternzeit nehmen, also vom 8.3.2018 bis zum 7.3.2019 zu Hause verbringen und mich um meine Tochter kümmern? Die Personalabteilung meines Arbeitsgebers hat mir erklärt, dass ich meinen Anspruch auf eine weitere Elternzeit verwirkt habe, da ich nach den 9 Monaten Elternzeit in Vollzeit (40 Stunden/Woche) wieder in den Job eingestiegen bin und mich demnach gar nicht mehr in Elternzeit befinde, in der nur max. 30 Stunden/Woche gearbeitet werden darf. Allerdings kann ich diese Begründung auch nach Studium des Gesetzestextes nicht nachvollziehen. Mir ist bewusst, dass ich zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr meiner Tochter noch 1 Jahr Elternzeit nehmen kann, allerdings nur wenn mein Arbeitgeber zustimmt und ich nur 2 Jahre Elternzeit in den ersten 3 Lebensjahren meiner Tochter in Anspruch genommen habe. Allerdings dachte ich, dass ich in den ersten drei Lebensjahren auch ohne die Zustimmung meines Arbeitsgebers zwei getrennte Elternzeiten nehmen kann, wie z.B. von mir angedacht: 1. Jahr Elternzeit, 2. Jahr Arbeit in Vollzeit, 3. Jahr Elternzeit. Ich würde mich sehr über die Beantwortung meiner Frage freuen. Vielen Dank und beste Grüße Michael
Hallo, können Sie mit Frist 7 Wochen Antrag noch nehmen Liebe Grüße NB
chrissicat
Du musst dich verbindlich für die ersten beiden Jahre festlegen. Hast du aber ja auch gemacht. Das dritte Jahr, ab dem 2. Geburtstag, kannst du nehmen. Eine Zustimmung deines Arbeitgebers ist dafür nicht notwendig. Die Mitteilungsfrist musst du natürlich einhalten.
vasudeva22
Super, vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage.
vasudeva22
Noch eine kurze Nachfrage: Wäre dies auch bei einem Arbeitsplatzwechsel (unbefristeter Vertrag und keine Probezeit mehr) theoretisch möglich? Vielen Dank und beste Grüße Michael
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