Frage: Zahnspange/gemeinsames Sorgerecht

Liebe Frau Bader, meine Tochter ist 10,5 Jahre alt. Seit ein paar Jahren ist bei ihr ein Kreuzbiss bekannt. Bei der letzten zahnärztlichen Kontrolle war es dann soweit, der Zahnarzt stellte die Indikation für eine Zahnspange, da dieser Kreuzbiss sich durch die bleibenden Zähne nicht reguliert hat und hat zum Kieferorthopäden überwiesen, der die Indikation auch bestätigte und sie hat den Termin für die Spange im April bekommen. Nun zu meiner Frage: Bin alleinerziehend, muss ich mir beim gemeinsamen Sorgerecht auch die Zustimmung vom Kindesvater holen oder reicht da mein Einverständnis? Tochter hat es ihrem Vater erzählt, dass sie nun eine Spange bekommt, er war natürlich nicht begeistert und meinte nur "Häßlich" und solche Sprüche...., ich hoffe ja nicht, dass ich die Unterschrift brauche, sonst darf ich wieder hinterher rennen... Danke für Ihre Hilfe Eva

von EvaMaria1977 am 10.03.2014, 20:14



Antwort auf: Zahnspange/gemeinsames Sorgerecht

Hallo, hässlich ist, wenn das Kind nicht richtig beißen kann und Kiferprobleme bekommt. Wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, würde ich mit dem Vater gar nicht lange diskutieren sondern einfach machen. Manchmal ist das ebenso. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.03.2014



Antwort auf: Zahnspange/gemeinsames Sorgerecht

Danke, der Meinung bin ich auch... :) Eva

von EvaMaria1977 am 14.03.2014, 06:31



Antwort auf: Zahnspange/gemeinsames Sorgerecht

Wie bescheuert seid ihr eigentlich, solche Ratschläge zu geben???? Einfach machen, ja? Na dann viel Spaß, wenn die Mutter allein die Kosten zu tragen hat. Denn es ist nämlich so, liebe Muttis, dass beide Elternteile beim gemeinsamen Sorgerecht über eine solche Behandlung entscheiden müssen beziehungsweise von beiden eine Zustimmung verlangt wird. Vielleicht informiert ihr euch erst einmal über BGH Entscheidungen, eher hier so unqualifizierte und, Entschuldigung, aber einfach dumme Ratschläge gegeben werden. Die Fragestellerin ist auch im übrigen verpflichtet, den behandelnden Arzt darüber in Kenntnis setzen, dass sie getrennt lebend ist und er nicht einfach so darauf vertrauen kann, dass beide Elternteile zustimmen. Ich wundere mich immer, wie geltendes Recht einfach so mal so, mal so ausgelegt wird, je nachdem wie es dem einen oder dem anderen Elternteil passt, einfach unfassbar!

von Thelma76 am 03.04.2020, 20:00



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