Sehr geehrte Frau Bader,
Ich bin verbeamtete Lehrerin. Im Mutterschutz wird der Lohn einfach weitergezahlt. Habe ich das richtig verstanden?
Nun ist es so, dass ich nur ca 2 Wochen (nach der jetzigen Elternzeit) arbeiten würde, bevor der neue Mutterschutz beginnt. Wird auch in so einem kurzen Zeitraum der Lohn im Mutterschutz weitergezahlt? Oder muss man eine bestimmte Zeit gearbeitet haben?
Vielen Dank
Thea
von
Thea1511
am 06.11.2019, 09:56
Antwort auf:
Zahlungen im Mutterschutz
Hallo,
nein, man muss keine bestimmte Zeit gearbeitet haben.
Sie bkeommen den Lohn im Mutterschutz weiter.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.11.2019
Antwort auf:
Zahlungen im Mutterschutz
als verbeamtete LK erhälst du im muschu das, was vorher gearbeitet wurde. auch wenn es nur ein tag ist. kommst du mit vollem DEP zurück für die zwei wochen oder in TZ?
von
mellomania
am 06.11.2019, 13:07