Lt. MuSchG steht der ANin bei einem 8-Std.-Arbeitstag jeweils 2 mal eine halbe Stunde Stillzeit zu. Leider will meine Tochter nicht an die Brust (bedingt durch den Kaiserschnitt und den zu späten Milcheinschuss). Da sie jedoch ein erhöhtes Allergierisiko hat, pumpe ich die Milch ab. Nun meine Frage: Wenn ich wieder arbeiten gehe, müsste ich auch nach spätestens 4 Stunden abpumpen, da sonst auch die Brüste schmerzen. Muss der AG mir diese Zeit dafür ebenfalls einräumen oder betrifft dies tatsächlich lediglich den reinen Stillvorgang? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Diana
Mitglied inaktiv - 10.08.2008, 16:14