Guten Tag, ich habe garbeitet bis Oktober 2000, am 25.12.2000 kam unser erstes Kind zur Welt. Inzwischen haben wir vier Kinder, die am 28.04.2002, 05.06.2005 und am 25.11.2006 geboren sind. Ich war also seit Oktober 2000 ununterbrochen entweder in Mutterschutz oder in Elternzeit. Bei meinem Arbeitgeber habe ich mich nur noch einmal gemeldet, um ihn von der zweiten Schwangerschft zu unterrichten. Seitdem, auch darauf, habe ich nichts mehr von ihm gehört. Jetzt geht die Elternzeit für das vierte Kind nächstes Jahr zu Ende und ich möchte gerne wissen, wie ich mich verhalten soll. Muss ich mich beim Arbeitgeber melden? Dazu kommt noch, dass ich mit vier Kindern gar nicht mehr in der Lage wäre, diese Stelle wieder anzutreten, auch Teilzeit wäre nicht möglich, da ich die vier Kinder nicht verteilt und wieder abgeholt bekäme. Mein Mann ist selbständig und kann auch nicht aus dem Laden weg. Wie verhalte ich mich richtig, da mir ja auch noch Arbeitslosengeld zusteht, oder nicht? Und wann muß ich da auf dem Arbeitsamt Bescheid geben? Vielen Dank im Voraus für Ihre ANtwort. Mit freundlichen Grüßen Beate Weinbrecht
Mitglied inaktiv - 22.09.2008, 11:17