Guten Tag Frau Bader,
also mal ganz von vorne:
Mein erstes Kind kam am 12.11.16 zur Welt. Ich war bis zur Mutterschutzzeit Vollzeit arbeiten. Und habe dann nach der Geburt Elterngeld basis genommen. Ab September'17 habe ich dann auf Elterngeld plus gewechselt um noch 3 Monate länger mit meinem Kleinen zu haben. Habe also bis Februar'18 dann Elterngeld Plus bekommen. Bin ab dem 1. Februar'18 wieder arbeiten gegangen 20Std. die Woche. Nun bin ich schwanger und seid gestern im Beschäftigungsverbot. ET ist am 2.11.18. Dann wird mein erstes Kind 10 Tage später zwei. Jetzt Fage ich mich wie mein Elterngeld berechnet wird.
Vielen Dank schonmal
von
Mary1211
am 27.02.2018, 13:23
Antwort auf:
Wie wird mein Elterngeld beim zweiten Kind berechnet?
Hallo,
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist.
Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.02.2018
Antwort auf:
Wie wird mein Elterngeld beim zweiten Kind berechnet?
Ich habe vergessen zu Fragen wie viel Geld uch um Bestätigungsverbot bekomme, da ich nur einen Monat teilzeit arbeiten war.
von
Mary1211
am 27.02.2018, 13:27
Antwort auf:
Wie wird mein Elterngeld beim zweiten Kind berechnet?
nicht mehr und nicht weniger. also das momentane gehalt
von
mellomania
am 27.02.2018, 13:40