Liebe Frau Bader, meine zwölfmonatige Elternzeit von Kind 1 geht noch bis 19.05.2018. Nun bin erneut schwanger, der ET wäre der 01.11.2018. In der Zwischenzeit (also ab 20.05. bis Beginn des Mutterschutzes) wollte ich wieder Vollzeit arbeiten gehen. Nun meine Frage: Welche Monate werden dann zur Berechnung des Elterngeldes für Kind 2 herangezogen? Nur die Zeit zwischen den beiden Elternzeiten oder auch Monate vor der ersten Elternzeit? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort. Herzliche Grüße, Nadine Seidel
von najou80 am 28.02.2018, 10:02