Hallo Frau Bader,
wenn der 27.08. der Entbindungstermin, bis wann errechnet sich dann mein anteiliger Urlaub für dieses Jahr?
Mutterschutz beginnt am 16.07. (6 Wo vor Entbindung) und endet am 22.10. (8 Wo. nach Entbindung).
Wird der anteilige Urlaub bis 16.7., 27.8. oder 22.10. errechnet und wie errechnet man diesen dann bei genauem Datum (z. B. 22.10.) wenn ich 30 Tage Urlaub im Jahr habe.
Vielen Dank.
Vivianna
von
Vivi.1981
am 08.02.2016, 10:44
Antwort auf:
Wie errechnet sich der Urlaubsanspruch?
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.02.2016
Antwort auf:
Wie errechnet sich der Urlaubsanspruch?
... manche Fragen beantworten sich hier echt inzwioschen von selbst wenn man nur mal die ersten 1-2 Seiten in diesem Unterforum liest...oder auch mal googelt...
Also: §17 BEEG:
Urlaubsanspruch bis inkl. Okt. , sofern sich das Kind nicht sehr verspätet und der MuSchu damit bis in den Nov. hineinragt.
Für jeden Monat, in den auch nur 1 Tag MuSchu fällt gibt es VOLLEN Urlaubsanspruch.
Dies alles unter der Annhame dass Du nach dem MuSchu in EZ gehst.
Wenn Du nach dem MuSchu wieder arbeitest wird gar kein Urlaub gekürzt.
Gruss
D
von
desireekk
am 08.02.2016, 15:03