Hallo Frau Bader,
mein errechneter ET ist der 02.08.2015. Der Mutterschutz beginnt ab 21.06.2015. Ich habe für das Jahr 2015 28 Tage Urlaubsanspruch plus noch 1 Tag aus dem Jahr 2014.
Nach dem Mutterschutz möchte ich direkt in Elternzeit gehen. Wie viele Tage Urlaub stehen mir für das Jahr 2015 zu und dürfte ich die gesamte Anzahl der Tage auch schon vor der Geburt nehmen, bzw. schon vor dem 21.6.?
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichem Gruß
Jennifer Weipert
von
Jenny1815
am 09.02.2015, 16:07
Antwort auf:
Wie errechne ich meinen Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr 2015?
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.02.2015
Antwort auf:
Wie errechne ich meinen Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr 2015?
Hallo,
Kommt Dein Kind pünktlich zum termin oder vorher: Dann endet Dein MuSchu ca. in den letzuten Septembertagen,. also hast Du Urlaubsanspruch bis Emde September: 2,333 (Urlaubstage/Monat) x 9 = 21 Tage Urlaub für 2015
Kommt das Kind so weit nach ET dass der MuSchu irgendwann im Oktober endet (und wenn es der 1.10. wäre) dann hast Du Urlaub inkl. Oktober: 2,333 x 10= 23 Tage.
Bis wann Du den Tag aus 2014 nehmen musst, ist sicher vertraglich/tariflich geregelt.
Sofern es betr. möglich ist, kannst Du den Urlaub auch vor ET nehmen (mind die 21 Tage) aber ich kann nur raten, viele tage für nach der EZ aufzuheben...
Viele Grüße
Désirée
von
desireekk
am 09.02.2015, 20:50