Wie dem AG begreiflich machen das man Recht hat

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie dem AG begreiflich machen das man Recht hat

Ich hatte ja noch Rest Elternzeit, welche ich am 03.03 mitgeteilt habe und auch schon bestätigt bekommen habe. Die Weiterarbeit nach dem normalen Vertrag wurde ebenso mit aufgefürt. Nun scheint es aber leider so, das diese sich mit der neunen Materie ´´Elternzeit nicht direkt nach der Geburt´´ nicht so auskennen. Ich möchte dort jetzt auf nette Art mitteilen, das diese mit Ihren Aussagen bezgl. fortsetzen der schon bestehenden Elternzeit unrecht haben. Diese meinen nämlich den §15 abs. 7, welcher jedoch für mich nicht gilt, ich möchte ja nicht reduzieren sondern beibehalten. Jetzt habe ich ein Fallbeispiel gefunden, was auch in etwa, auf mich passt und ich dem AG gerne geben möchte. Meinen Sie danach würde es verstanden werden, der Leitfaden ist zwar von 2001, aber der § ansich hat sich nicht geändert, sprich heute lautet dieser : Unberührt bleibt das Recht, sowohl die vor der Elternzeit bestehende Teilzeitarbeit unverändert während der Elternzeit fortzusetzen, soweit Absatz 4 beachtet ist, als auch nach der Elternzeit zu der Arbeitszeit zurückzukehren, die vor Beginn der Elternzeit vereinbart war. Folgendes steht dort aus dem alten Gesetz : Die Mutter ist mit 25 Stunden pro Woche in einem Telefon-CallCenter in den Nachmittags- und Abendstunden tätig. Nach der Geburt ihres Kindes beansprucht sie zum Ablauf der Mutterschutzfrist Elternzeit und bittet ihren Arbeitgeber zugleich um Aufrechterhaltung ihrer bisherigen Tätigkeit im bisherigen Umfang. Antwort Die Mutter kann ihr bisheriges Teilzeitarbeitsverhältnis ohne weiteres nach der Anzeige gegenüber ihrem bisherigen Arbeitgeber mit dem bisherigen Inhalt und in der bisherigen Ausgestaltung fortführen. Sie muss weder eine Einigung mit ihrem Arbeitgeber gem. § 15 Abs. 5 BErzGG suchen, noch muss sie ihren Anspruch in der Form des § 15 Abs. 7 BErzGG anmelden. Denn sie macht nur von ihrem Recht gem. § 15 Abs. 5 Satz 2 BErzGG Gebrauch, ihre bestehende Teilzeitarbeit unverändert während der Elternzeit fortzusetzen. Quelle Elternzeit Leitfaden von Dr. Friedberg Rancke Danke fürs lesen

von QueenMum am 28.03.2020, 19:19



Antwort auf: Wie dem AG begreiflich machen das man Recht hat

Hallo, schauen Sie doch mal bei www.bmfsfjde Da gibt es Downloads und auch Broschüren im Print. Vllt bringt das den Ag weiter. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.03.2020



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Arbeitsaufnahme mit BV, recht auf Kitaplatz?

Guten Abend, Schwanger Arbeitslos geworden. Beworben, unbefristetes Jobangebot erhalten als Erzieherin. Eigenes Kind >3, das vorher noch keinen Kitaplatz hat, bekommt durch den Erziehervertrag Priorität und erhält 6std/ t Kitaplatz. Eingewöhnung startet, vor dem ersten Arbeitstag Schwangerschaft bekannt gemacht (25ssw). BV wegen corona und CMV ...


Recht auf volles Alg1 bei fehlender Betreuung?

Liebe Frau Bader, ich habe leider bisher keinen Betreuungsplatz für meinen Sohn (13,5 Monate) erhalten. Bemühungen meinerseits sind nachweisbar und ich habe im Februar auch Bedarf ab sofort angemeldet (die nun zuständige Sachbearbeiterin hat aber erst Ende März einen Termin für mich frei). Nun endet Mitte des Monats mein Elterngeldbezug und d...


Wer ist im Recht

Sehr geehrte Frau Bader, vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Ich habe ein Pflegekind 7 Monate alt und seit er bei uns ist seit Februar diesen Jahres gehe ich 2x pro Woche arbeiten montags und mittwochs da mein Mann dort Homeoffice nehmen kann. Selten und nur bei bestimmten Sachen muss er tauschen zb Montag und Freitag. Das habe ich auch so ...


Recht auf Urlaub in den Ferien?

Ich arbeite in einem Team von 4 Leuten, 1 Mann hat eine Partnerschaft, 2 sind Singles. Ansage: Urlaubsplanung bis Ende März abgeben. Jetzt habe ich die Zusage vom Vater vom Kleinen bekommen, dass wir uns den Urlaub in den Sommerferien aufteilen können. Habe also Urlaub eingereicht. Böses Erwachen: alle Kinderlosen haben Urlaub in den Ferien ein...


Recht auf Korrektur Sprachentwicklungsbogen im Kindergarten (Rechtsgrundlage?)

Guten Tag Frau Bader, mein Kind geht in einen Kindergarten, wo sein Sprachentwicklungsstand anhand des BaSiK-Bogens bewertet wird (BaSiK = „Begleitende alltagsintegrierte Sprachentwicklungsbeobachtung in Kindertageseinrichtungen“). Mit diesem Verfahren sind wir auch einverstanden: Wir haben schriftlich der Beobachtung zugestimmt und möchten auch...


Hat der Arbeitgeber Recht auf Vorlage des Kinderbetreuungsvertrages?

Guten Tag Frau Bader, bei mir gibt es Streitigkeiten über die Verteilung meiner wöchentlichen Arbeitszeit im neuen Teilzeitvertrag und mein Arbeitgeber möchte nun den Betreuungsvertrag mit den Betreuungszeiten sehen. Ist das rechtens? Beste Grüße und vielen Dank vorab!


Recht auf Arbeitsplatz-erhalt als „expat-wife“?

Guten Abend, Mein Mann und ich werden demnächst aufgrund eines tollen Jobangebots meines Mannes nach Österreich ziehen - ich befinde mich gerade in Elternzeit und habe bisher in einem internationalen Unternehmen gearbeitet - gerne möchte ich dort weiterhin arbeiten jedoch nur zb alle 2 Wochen nach Deutschland reisen und den Rest Remote arbeiten … ...


Recht auf Umgang

Sehr geehrte Frau Bader, Meine Tochter ist 21 Monate alt und ich bin alleinerziehende Mama. Ich habe mich in der Schwangerschaft vom Kindsvater getrennt, weil es immense Probleme gab. Demütigungen der Eltern des Kindsvaters mir gegenüber, sie griffen mich als werdende Mutter an, er ergriff immer Partei für sie, Instrumentalisierung der Eltern d...


Recht auf Einsicht in die Patientenakte meines Kindes

Hallo,meine Tochter lebte bei ihrem Vater der dieses Jahr im August verstorben ist. Nach Jahre langem psychoterror und schlimmen Behauptungen,lügen und so weiter habe das Sorgerecht meiner Tochter freiwillig abgegeben. Angst spielte eine sehr große Rolle vor dem Vater meiner Tochter. Nun ist er wie schon geschrieben tot jnd sie soll zu mir kommen,d...


Recht zur Verschwiegenheit?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage, die mich zwar nur indirekt betrifft, welche ich selbst jedoch nicht beantworten kann. Wenn eine junge Frau mit dem Jugendamt zusammen arbeitet, Hilfen in Anspruch nimmt und erneut schwanger wird...muss sie dies mitteilen oder verhält es sich ähnlich einem Bewerbungsgespräch, in dem sie notfalls lüge...