Sehr geehrte Frau Bader, ich bin zur Zeit in Elternzeit bis zum 1.1.15. Mein Sohn kam am 10.November 2013 auf die Welt, vorher war ich im generellen Beschäftigungsverbot, da ich Krankenschwester bin und sonst Tätigkeiten ausgeübt hätte, die gegen das Muttterschutzgesetz verstoßen. Was wäre denn, wenn ich jetzt zum Ende der Elternzeit erneut schwanger werde? Bekomme ich dann ab Januar 2015 wieder das gleiche Gehalt wie im BV der 1. Schwangerschaft, wenn ich dann wieder im generelle BV bin? Danke für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen, Sabrina G.
von lilie1203 am 18.02.2014, 21:24