Hallo Frau Bader,
im Juni 2010 habe ich meine Zwillinge Lukas und Tobias geboren. Seit Feb. 2010 hatte ich wegen vorzeitiger Wehen und Zervixverkürzung ein Beschäftigungsverbot. Was passiert mit meinem Urlaub aus 2010. Verfällt der? Und was wird aus den Überstunden die teilweise noch aus 2009 sind. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt.
lG
Daniela
Mitglied inaktiv - 14.09.2010, 10:36
Antwort auf:
was passiert mit Urlaub der wg. Beschäftigungsverbot nicht genommen werde konnte
Hallo,
den Urlaub können Sie in dem JAhr nehmen, ind em die EZ endet oder im Folgejahr
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.09.2010
Antwort auf:
was passiert mit Urlaub der wg. Beschäftigungsverbot nicht genommen werde konnte
Hallo
Die kannst Du nach der Elternzeit nehmen, sie verfallen nicht.
Überstunden kannst Du dann auch abbummeln, oder auszahlen lassen, je nachdem was bei Euch üblich ist.
Solltest Du nicht wieder anfangen, dann kann man sich alles auszahlen lassen.
Mitglied inaktiv - 14.09.2010, 12:38