Hallo Frau Bader, zu meinem Fall , ich war beschäftigt bis zum 31.12.2013. In meinem Vertrag steht das ich zum 01.03.2014 wieder eingestellt wäre. Eine Kündigung habe ich nicht erhalten. Seit Anfang Dezember 2013 wurde ich krank geschrieben bis zum 28.02.2013. An diesem Tag fängt auch mein Mutterschutz an. Nun habe ich leider erfahren dass mir ein paar Tage fehlen um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu erhalten. Wenn ich nun weiterhin krank geschrieben werde Aufgrund vorzeitiger Wehentätigkeit/ Frühgeburtsrisiko bekomme ich dann Mutterschutzgeld bezüglich des Krankengeldes oder bekomme ich nur die 13€/am Tag. -Wie ist das mit meinem Vertrag ist der AG verpflichtet Ausgleich zu zahlen? Wie soll ich mich verhalten? Sie sehen ich bin etwas spät dran. Wäre nett wenn Sie mir recht rasch antworten könnten. MFG Kathasa
von Kathasa am 26.02.2014, 23:33