Sehr geehrte Frau Bader,
Kurz die Daten:
Ungeplanterweise kam meine Tochter 7 Wochen vor dem errechneten ET
zur Welt (16.12.) Mutterschutz vor der Geburt hatte ich also nicht. Dafür dann aber 18 Wochen danach, bis zum 21.04. In der Mutterschutzzeit, am 6.02., als ich mit meinem Kind endlich das Krankenhaus verlassen konnte, habe ich schriftlich meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich 12 Monate Elternzeit nehmen möchte!
Zu meinen Fragen:
a) Habe ich die Frist für den Antrag auf Elternzeit korrekt eingehalten?
b) Ab wann begann in meinem Fall die Elternzeit?
c) Wann endete die Elternzeit?
Bei einer Frühgeburt ist eben alles anders und in meinem Umfeld kannte sich keiner wirklich aus...hoffe mit meinen Fragen helfe ich auch anderen Frühchen Mamis!
von
Snowflake12
am 16.01.2014, 17:24
Antwort auf:
Wann beginnt eine 12 monatige Elternzeit und wann endet sie?
Hallo,
1. Ja, wenn der Antrag sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit war
2. die Elternzeit beginnt immer mit der Geburt, komischerweise muss man den Antrag aber für den Zeitraum nach Beendigung des Mutterschutzes stellen.
3. Am ersten Geburtstag, wenn Sie kein anderes Datum in den Antrag hinein geschrieben haben.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.01.2014
Antwort auf:
Wann beginnt eine 12 monatige Elternzeit und wann endet sie?
Elternzeit beginnt immer ab Geburt, egal wann das Kind kommt.
Durch den verlängerten Mutterschutz hattest Du nur mehr Zeit sie anzumelden.
von
Sternenschnuppe
am 16.01.2014, 17:37
Antwort auf:
Wann beginnt eine 12 monatige Elternzeit und wann endet sie?
Von welchem Jahr reden wir ?
Der 06.02. war doch noch gar nicht.
Wenn es letztes Jahr war, dann müsstest Du seit dem 16.12. wieder arbeiten.
von
Sternenschnuppe
am 16.01.2014, 17:40
Antwort auf:
Wann beginnt eine 12 monatige Elternzeit und wann endet sie?
Das ist eine verdammt schwammige meldung.
12 Monate ab wann denn?
Elternzeit beginnt eigentlich ab Geburt. Völlig egal welcher ET vorher bestand. Nur hat Frau eben, wegen des absoluten Beschäftigungsverbotes nach der geburt, die Möglichkeit die Elternzeitmeldung nach der Geburt zu machen. Sie muß dem Arbeitgeber dann aber mind. 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes vorliegen. In der regel also 1 Woche nach der geburt, oder eben bei euch spätestens 11 Wochen nach der Geburt.
Die zeit dazwischen wird dann aber trotzdem als Elternzeit gerechnet. hast du also 12 Monate geschrieben, dann hättest du am 16.12 wieder arbeiten müssen. hast Du 12 Monate nach Mutterschutz geschrieben, dann eben um die Mutterschutzfrist verlängert.
Weit besser ist es immer ein genaues datum zu nennen, sonst kommte s nämlich genau zu solche Unklarheiten wie jetzt bei Dir.
Mitglied inaktiv - 16.01.2014, 20:00