Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (vorerst 2 Jahre, evtl. 3) und erhalte 22 Monate Elterngeld. Wir interessieren uns für eine größere Wohnung, die aber nur mit einen Wohnberechtigungsschein vergeben wird. Mit unserem derzeitigen Haushaltseinkommen würden wir wahrscheinlich einen bekommen, aber es müssen ja die Einkünfte des letzten Jahres abgegeben werden. Diese übersteigen jedoch die das zulässige Gesamteinkommen. Wie wird hier verfahren? Das Einkommen des letztes Jahres ist ja nicht mehr verfügbar und wird es zukünftig auch nicht sein. Vielen Dank und herzliche Grüße Lacrima
von Lacrima1983 am 17.01.2019, 13:40