Hallo Frau Bader,
bereits seit mehreren Jahren arbeite ich als vollzeitkraft in einer Kindertagesstätte. Laut Festem Vertrag habe ich aber eine teilzeitstelle, habe aber durchgehend in vollzeit gearbeitet. Wenn ich jetzt Berufsverbot wegen niedrigen tetern bekomme, werde ich dann nur ein teilzeitgehalt bekommen?errechnet sich dann das Erziehungsgeld aus einem teilzeitgehalt auch wenn ich immer vollzeit gearbeitet habe? Darf mich der Arbeitgeber also einfach runterbuchen, wenn ich schwanger bin?
Vielen dank im voraus für ihre muhen!
von
Nibeaka
am 30.11.2011, 00:17
Antwort auf:
Vollzeitarbeit-teilzeitvertrag
Hallo,
das gehalt berechnet sich nachd em Durchschnitt der letzten 13 Wo.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.12.2011
Antwort auf:
Vollzeitarbeit-teilzeitvertrag
Das Geld während des BVs berechnet sich als Durchschnitt aus den letzten 13 Gehältern.
Das Elterngeld berechnet sich auch aus dem was Du bekomen hast, nicht nach dem was im Vertrag steht. Du mußt dazu auch Deine Gehaltsnachweise mit einreichen.
Dein Arbeitgeber hat natürlich IMMER das Recht Dich nur in Teilzeit zu beschäftigen, wenn Du nur einen Teilzeit Vertrag hast. Wenn Du jedoch sehr lange immer Vollzeit gearbeitet hast, und nachweisen kannst dass es NUR wegen der Schwangerschaft runtergestuft wurde, kannst Du dagegen angehen, weil man wegen Schwangerschaft NICHT benachteiligt werden darf. Bedeutet dann aber sicher einen Rechtsstreit.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 30.11.2011, 06:09