Liebe Frau Bader, sofern der Steuerklassenwechsel in die Steuerklasse III erst mit Wirkung z.B. zum 1.8. erfolgt, Geburtstermin aber bereits Anfang Februar des folgenden Jahres ist, was kann hier konkret unternommen werden, um die Höhe des Elterngeldes zu optimieren? Verzicht auf Mutterschutz (Beginn Ende Dezember) und/oder Ausklammerung des Mutterschaftsgeldes? Wird dann für die 6 Wochen vor Geburt überhaupt kein Mutterschaftsgeld bezahlt, also weder vom Arbeitgeber noch die 13 Euro/Tag von der Krankenkasse? Der Bemessungszeitraum für die Berechnung des Elterngeldes wäre dann bis zum Monat vor der Geburt oder? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar, Herzliche Grüße Stine
von Stine97 am 04.07.2016, 16:45