Verzicht auf den vorgeburtlichen Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verzicht auf den vorgeburtlichen Mutterschutz

Guten Tag Frau Bader, ich würde gerne auf den Mutterschutz vor der Geburt verzichten, da es in der Zeit noch wichtige Aufgaben gibt, die ich gerne abschließen würde. Die Personalabteilung sieht das entspannt, meine Chefin (sehr ängstlich) würde es gerne ablehnen. Meine Kollegen würde sich allerdings sehr über meine Unterstützung freuen, die Arbeit ist ohne einen zusätzlichen, eingearbeiteten Mitarbeiter kaum zu stemmen. Ist das möglich, dass meine Chefin es ablehnt oder ist das nur meine Entscheidung? Vielen Dank für Ihre Hilfe und ein schönes WE!

von Dawina1985 am 04.12.2020, 11:48



Antwort auf: Verzicht auf den vorgeburtlichen Mutterschutz

Hallo, §3 Abs. 1 MuSchG. https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__3.html Sie alleine entscheiden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.12.2020



Antwort auf: Verzicht auf den vorgeburtlichen Mutterschutz

deine entscheidung. du gibst schriftlich an, dass du auf vorgeburtlichen mutterschutz verzichtest und gehst arbeiten. das recht hast du. nur auf den nachbegurtlichen mutterschutz darfst du nicht verzichten. lasse dir schriftlich bestätigen, dass das schreiben beim AG einging. du kannst das ja jederzeit rückgängig machen. sag der chefin, dass du genau in dich reinhörst und sofort den muschu antrittst, sollte was sein. vielleicht beruhigt sie das. oder kannst du die dinge von daheim aus machen?

von mellomania am 04.12.2020, 13:27



Antwort auf: Verzicht auf den vorgeburtlichen Mutterschutz

Die schriftliche Weiterbeschäftigungserklärung der Frau bedingt für den Arbeitgeber die Pflicht zur Weiterbeschäftigung. Fürsorgepflicht alleine ist kein ausreichender Grund, die Weiterbeschäftigung abzulehnen. Der Arbeitgeber kann die Weiterbeschäftigung nur dann ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen: etwa die Planungssicherheit und die Stellenwiederbesetzung. Es ist also in erster Linie deine Entscheidung, ob du auf die vorgeburtliche Schutzfrist verzichtest oder nicht. Die vorgeburtliche Mutterschutzfrist verkürzt sich dann entsprechend und die Wochen für die du darauf verzichtest, werden nicht hinten dran gehängt. Du solltest dir aber sehr gewissenhaft überlegen, ob die Entscheidung nicht nur für deine Kollegen und deinen Betrieb von Vorteil ist, sondern ob es dabei auch dir und dem Kind gut geht. Die Geburt ist i.d.R. eine sehr anstrengende Sache, da musst du fit und erholt sein. Ich würde es beim Gynäkologen ansprechen und dort Rat einholen.

Mitglied inaktiv - 04.12.2020, 14:12



Antwort auf: Verzicht auf den vorgeburtlichen Mutterschutz

Ich kann die Überlegung sehr gut verstehen. Ich habe auch die Wochen bis zur Geburt in Abstimmung mit meinen Chef 50%von daheim gearbeitet (ich weiß gar nicht, ob das so erlaubt war). Da aber am Ende der Schwangerschaft alles wirklich sehr anstrengend wurde hatte ich mehr auch nicht geschafft. Bis zu letzt zu arbeiten hat sich gut angefühlt und meine Kollegen waren mir sehr dankbar. ABER: nach der Geburt habe ich es betreut. Ich hätte mich mehr erholen sollen, die Energie, die ich noch zur Verfügung hatte, hätte ich in die Vorbereitung für die Zeit mit Kind stecken sollen.. Vorkochen, Wohnung sichern, nochmal richtig durchputzen etc.. Nach der Geburt musste nämlich sehr vieles liegen bleiben. Und am Ende hat es mir mein AG (trotz gutem Verhältnis) nicht wirklich gedankt.. Jetzt heisst es eher.. "Damals in VZ waren Sie so einsatzwillig und nun müssen sie immer ihr Kind abholen oder haben andere Prioritäten".. Herzlichen Dank dabei mache ich auch in TZ noch ewig viele Überstunden und so mache Dinge möglich.. Lange Rede kurzer Sinn... Überlege dir was du hier opfern willst und ob sich das auch für dich lohnt!

von MamavonMia123 am 05.12.2020, 07:08



Antwort auf: Verzicht auf den vorgeburtlichen Mutterschutz

Ichvgabw bei beiden Kindern auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichtet. Beim ersten bis zum Tag der Geburt (ET -11) Beim 2. war ich die letzten 2 Wochen zuhause.... und schrecklich gelangweilt :-) Mir ging es gut, warum sollte ich nicht arbeiten? VG D

von desireekk am 05.12.2020, 12:44



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