Rini886
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe den Verzicht auf 6 Tage des Mutterschutzes ggü.meines Arbeitgebers erklärt,um auf die vollen 6 Monate in der Steuerklasse 3 zur Berechnung des Elterngeldes zu kommen. Eigentlicher Beginn des Mutterschutzes war der 23.11.,neuer Beginn des Mutterschutzes nach Verzichtserklärung ist der 1.12. Wie wirkt sich jetzt ein vom Arzt ausgesprochenes Beschäftigungsverbot aus? Welcher Termin wird dann als Beginn des Mutterschutzes zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen? Der 23.11. oder der 1.12.? Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe und viele Grüße!
Hallo, ein Verzicht auf Mutterschutz während eines BV ist nicht möglich. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Bei einem Bv kann man nicht auf Mutterschutz verzichten. Schließlich bezahlt die KK hintenrum deinem AG den Lohn über die Umlage.
Dojii
Da du auf den Mutterschutz nur verzichten darfst, wenn du deine Arbeitskraft tatsächlich zur Verfügung stellen kannst, das aber durch dein BV verhindert wird, ist das tatsächlich nicht möglich. In deinem Fall beginnt der Mutterschutz ganz regulär am 23.11. und dein Bemessungszeitraum ist 11/19 bis 10/20.
Rini886
Ok, danke euch für die Antworten. Gibt es in diesem Fall einen Unterschied, ob der Arzt ein Beschäftigungsverbot oder eine "normale" Krankschreibung (AU) ausspricht?
la-floe
AU und BV sind ja kein Wunschkonzert, Bist du nicht grundsätzlich nicht arbeitsfähig gibt es eine AU, ansonsten ein BV. Und ja,der AG kann das anzweifeln, die KK auch. floe
Mitglied inaktiv
Änderst du plötzlich auf eine AU und verzichtest dann auf paar Tage Mutterschutz kann die KK das sicher anzweifeln
Mia008
Hallo zusammen, hierzu habe ich auch eine Frage, da ich mich mit einer ähnlichen Problematik beschäftige: Spielt hier der Zeitpunkt der Verzichtserklärung dann keine Rolle? Wenn man den Verzicht auf Mutterschutz schon vor 2 Monaten schriftlich erklärt hat und dann kurz vor Beginn des Mutterschutzes krankgeschrieben wird - man kann ja vorher nicht wissen, dass man dann nicht mehr bis zum Ende "gut zurecht"ist und seine Arbeitskraft nicht mehr zur Verfügung stellen kann? Oder wäre es, in einem Fall, wie bei Rini886 besser, wenn man dann für die restlichen Tage, die einem in der "besseren Steuerklasse" fehlen, Urlaub einreichen würde (vorausgesetzt der AG spielt da mit)? Wer entscheidet denn am Ende, ob die "bessere" Steuerklasse zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird? Allein die Elterngeldstelle? Die Krankenkasse? Das Finanzamt? Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand Antworten hierauf hätte! Liebe Grüße Mia
Ähnliche Fragen
Sehr geehrter Frau Bader, ich bin in der 40. SSW, befinde mich seit August im individuellen Beschäftigungsverbot und mein AG schuldet mir die Gehälter bzw. AG-Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld seit Oktober 2021. Laut seiner Aussage ist ihm eine Zahlung nicht möglich, da er u.a. der Krankenkasse mehrere tausend Euro schuldet und somit die Krankenk ...
Hallo , Ich arbeite in der Ambulanten Pflege sowie auch im Betreuten Wohnen. Ich bin momentan in der 11.SSW und befinde mich im krankenzustand.(AU) Durch Hausarzt Frauenärztin erteilt mir kein BV. Mein Anliegen: Frage zum Mutterschutz Mein Arbeitgeber möchte mir keine BV ausstellen , da er der Meinung ist mich in der Tagespflege einzu ...
Guten Tag Frau Bader, welche Auswirkungen haben die Mutterschutzzeiten vor/nach Geburt sowie Monate im Teilbeschäftigungsverbot während der Schwangerschaft auf die spätere Rente? Werden die Zeiten angerechnet? Gibt es eine Rentenminderung für diese Monate? Vielen Dank. Sonnige Grüße
Hallo, ich bin zum 2. Mal schwanger und war von Mitte Juli 20 bis Mitte Juli 22 für Kind 1 für 2 Jahre in Elternzeit, habe im 2. Elterngeldjahr aber kein Gehalt mehr erhalten(Basiselterngeld im 1. Jahr) und werde mich ab dem 8.8.22 erneut im Mutterschutz für das 2. Kind befinden. Für die Zwischenzeit habe ich ein Beschäftigungsverbot aufgrund von ...
Hallo! Wir sind schwanger :) Termin ist der 30.05., Beginn Mutterschutz 18.04., beide im unbefristeten Angestelltenverhältnis, Steuerklassen 4/4. Meine Frau möchte später größtenteils in Elternzeit gehen. Ihr wurde ärztlich ein Beschäftigungsverbot auferlegt, vorerst fürs erste Trimester. Bemerkt haben wir die Schwangerschaft Ende September im Ur ...
Hallo, Erst mal möchte ich mich bedanken dass es diese Seite gibt! Ich habe schon einige Antworten auf meine Fragen erhalten und bin darüber sehr dankbar! Frage: Wir planen Kind Nummer 2. Nach 2 Jahren Elternzeit gehe ich zurück in den Beruf und da zum einen die Rückkehr seitens meines Arbeitgebers extrem unschön gestaltet wurde und zum ande ...
Liebe Frau Bader, Ich habe in der Arbeit ein Langzeitkonto auf das jede Woche 5 Stunden meines Gehalts eingezahlt werden. Was passiert im Falle eines Beschäftigunsverbots in der Schwangerschaft oder beim Bezug vom Mutterschutz Gehalt? Verfallen hier diese 5 Stunden? Wäre es dann besser das Langzeitkonto schnell zu kündigen? Ich bin noch in de ...
Guten Morgen Frau Bader, so langsam beschäftige ich mich mit der geplanten Kündigung beim jetzigen Arbeitgeber. Es gab während der Schwangerschaft zu viele Differenzen, eine Rückkehr in 2024 ist ausgeschlossen. Kurz zu den Fakten: - ich war seit dem 1.3.22 im Beschäftigungsverbot - Kind ist am 21.10.22 geboren - bis 20.12.22 im Mut ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell seit 30.7.24 im Beschäftigungsverbot. Der voraussichtliche ET ist am 16.10.24, bin also jetzt seit 4.9. in Mutterschutz. Ich bekomme eigentlich als Sonderleistung jeden Monat einen Tankgutschein in Höhe von 44 Euro. (steht auch so im Arbeitsvertrag) Für August habe ich jedoch keinen erhalten. Die Kolleg ...
Hallo Frau Bader, ich werde diese Woche vermutlich noch ins individuelle Beschäftigungsverbot geschrieben von meiner Ärztin (SSW 25). Seit Beginn meiner Schwangerschaft habe ich eine Gehaltserhöhung erhalten. Zudem endete meine Teilzeit in Elternzeit vor 2 Wochen und ich arbeite nun wieder Vollzeit. Ich verdiene inzwischen also deutlich ...
Die letzten 10 Beiträge
- Anspruch auf volles Urlaubsgeld während des Mutterschutzes
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Beschäftigungsverbot vor Ende der Elternzeit - Auswirkungen auf die Entgeltzahlung und Mutterschaftsleistung
- Arbeitgeberzuschuss bei Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung
- Stillen bei langen Pendelwegen
- Rechnung erst nach der Elternzeit stellen
- 2 Jahre während Elternzeit im Ausland arbeiten
- Elterngeld, Beschäftigungsverbot unverheiratet steuernachzahlung
- Elternzeit vorzeitig beenden