Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie wirkt sich Beschäftigungsverbot bei Verzicht auf Mutterschutz aus?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie wirkt sich Beschäftigungsverbot bei Verzicht auf Mutterschutz aus?

Rini886

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe den Verzicht auf 6 Tage des Mutterschutzes ggü.meines Arbeitgebers erklärt,um auf die vollen 6 Monate in der Steuerklasse 3 zur Berechnung des Elterngeldes zu kommen. Eigentlicher Beginn des Mutterschutzes war der 23.11.,neuer Beginn des Mutterschutzes nach Verzichtserklärung ist der 1.12. Wie wirkt sich jetzt ein vom Arzt ausgesprochenes Beschäftigungsverbot aus? Welcher Termin wird dann als Beginn des Mutterschutzes zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen? Der 23.11. oder der 1.12.? Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe und viele Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ein Verzicht auf Mutterschutz während eines BV ist nicht möglich. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Bei einem Bv kann man nicht auf Mutterschutz verzichten. Schließlich bezahlt die KK hintenrum deinem AG den Lohn über die Umlage.


Dojii

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Da du auf den Mutterschutz nur verzichten darfst, wenn du deine Arbeitskraft tatsächlich zur Verfügung stellen kannst, das aber durch dein BV verhindert wird, ist das tatsächlich nicht möglich. In deinem Fall beginnt der Mutterschutz ganz regulär am 23.11. und dein Bemessungszeitraum ist 11/19 bis 10/20.


Rini886

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Ok, danke euch für die Antworten. Gibt es in diesem Fall einen Unterschied, ob der Arzt ein Beschäftigungsverbot oder eine "normale" Krankschreibung (AU) ausspricht?


la-floe

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AU und BV sind ja kein Wunschkonzert, Bist du nicht grundsätzlich nicht arbeitsfähig gibt es eine AU, ansonsten ein BV. Und ja,der AG kann das anzweifeln, die KK auch. floe


Mitglied inaktiv

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Änderst du plötzlich auf eine AU und verzichtest dann auf paar Tage Mutterschutz kann die KK das sicher anzweifeln


Mia008

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Hallo zusammen, hierzu habe ich auch eine Frage, da ich mich mit einer ähnlichen Problematik beschäftige: Spielt hier der Zeitpunkt der Verzichtserklärung dann keine Rolle? Wenn man den Verzicht auf Mutterschutz schon vor 2 Monaten schriftlich erklärt hat und dann kurz vor Beginn des Mutterschutzes krankgeschrieben wird - man kann ja vorher nicht wissen, dass man dann nicht mehr bis zum Ende "gut zurecht"ist und seine Arbeitskraft nicht mehr zur Verfügung stellen kann? Oder wäre es, in einem Fall, wie bei Rini886 besser, wenn man dann für die restlichen Tage, die einem in der "besseren Steuerklasse" fehlen, Urlaub einreichen würde (vorausgesetzt der AG spielt da mit)? Wer entscheidet denn am Ende, ob die "bessere" Steuerklasse zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird? Allein die Elterngeldstelle? Die Krankenkasse? Das Finanzamt? Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand Antworten hierauf hätte! Liebe Grüße Mia


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