Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verzicht Mutterschutz bei Beschäftigungsverbot - Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Verzicht Mutterschutz bei Beschäftigungsverbot - Elterngeld

pho

Beitrag melden

Hallo! Meine Frau und ich erwarten voraussichtlich Ende April unser erstes Kind. Der Mutterschutz beginnt somit bereits im März, wodurch der Berechnungszeitraum des Elterngeldes von März 2019 bis Februar 2020 erfolgt. Wir haben im September den Steuerklassenwechsel beantragt, mit Wirkung zum Monat Oktober. Dadurch ergeben sich allerdings nur 5 Monate in der neuen Steuerklasse. Durch eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers hat meine Frau bereits ein Beschäftigungsverbot erhalten. Ist trotz dieser Situation möglich, auf den Mutterschutz im März zu verzichten (ca. 14 Tage), damit dieser für den Berechnungszeitraum berücksichtigt wird? Über eine Antwort würde ich mich freuen, vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, laut Gesetz kann die Schwangere sich vor der Entbindung ausdrücklich zur Weiterarbeit bereit erklären. In einem BV ist das nicht möglich. Zum Thema Urlaub habe ich in den Kommentierungen nichts gefunden. ich bin etwas hin- und hergerissen, würde es aber einfach versuchen. Liebe Grüße NB


pho

Beitrag melden

Zusätzliche Frage wäre, an wen wir uns in diesem Fall wenden müssen.


mellomania

Beitrag melden

nein. auf den mutterschutz verzichten kann man nur, wenn man auch arbeitet. das geht auch nicht auf den mutterschutz zu verzichten und urlaub einzureichen. soweit meine informationen


HeyDu!

Beitrag melden

Meiner Meinung nach würde es mit Urlaub gehen. Muss man nur rechnen ob sich das lohnt, denn der Urlaub hat ja auch einen gewissen Wert :-)


mellomania

Beitrag melden

https://www.rund-ums-baby.de/recht/Ist-Verzicht-auf-Mutterschutz-bei-Beschaeftigungsverbot-moeglich_181450.htm


pho

Beitrag melden

Die Fragen hatte ich bereits gesehen, aber es gibt keine passenden Antworten. Also es ist ja gesetzlich möglich auf den Mutterschutz vor der Entbindung zu verzichten. Meine Frage ist ob es bereits jemanden gibt, der dies in Verbindung mit einem Beschäftigungsverbot gemacht hat und beispielsweise Urlaub genommen hat. Selbst dies würde sich finanziell auf die gesamte Elternzeit bei uns sehr lohnen. Nicht einmal die Elterngeldstelle konnte uns in diesem Fall weiterhelfen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Der Gesetztestext ist doch eindeutig: es ist möglich, in der vorgeburtlichen Mutterschutzfrist zu arbeiten(!) - etwas anderes hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Da die Frau aber ein BV hat, beginnt eben der Mutterschutz 6 Wochen vor ET, da ist nichts dran zu rütteln.


HeyDu!

Beitrag melden

Natürlich geht Urlaub statt Mutterschutz und da man mir nicht glaubt hier der Link, in dem Frau Bader es bestätigt: https://m.rund-ums-baby.de/recht/Bezahlter-Urlaub-statt-Mutterschutz_181208.htm MfG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Doriji schreibt dort aber auch, dass Urlaub nicht geht bei Beschäftigungsverbot vorher


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ihr müsst euch da an niemanden wenden, weil es nicht möglich ist, im BV die vorgeburtliche Mutterschutzfrist zu verschieben.


Felica

Beitrag melden

Schau mal hier, evtl werdet ihr da fündig: https://www.bmfsfj.de/blob/119692/409055a3dca0547a55258b46ad7fad42/richtlinien-elterngeld-plus-data.pdf


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrter Frau Bader, ich bin in der 40. SSW, befinde mich seit August im individuellen Beschäftigungsverbot und mein AG schuldet mir die Gehälter bzw. AG-Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld seit Oktober 2021. Laut seiner Aussage ist ihm eine Zahlung nicht möglich, da er u.a. der Krankenkasse mehrere tausend Euro schuldet und somit die Krankenk ...

Hallo , Ich arbeite in der Ambulanten Pflege sowie auch im Betreuten Wohnen. Ich bin momentan in der 11.SSW und befinde mich im krankenzustand.(AU) Durch Hausarzt Frauenärztin erteilt mir kein BV. Mein Anliegen: Frage zum Mutterschutz Mein Arbeitgeber möchte mir keine BV ausstellen , da er der Meinung ist mich in der Tagespflege einzu ...

Guten Tag Frau Bader, welche Auswirkungen haben die Mutterschutzzeiten vor/nach Geburt sowie Monate im Teilbeschäftigungsverbot während der Schwangerschaft auf die spätere Rente? Werden die Zeiten angerechnet? Gibt es eine Rentenminderung für diese Monate? Vielen Dank. Sonnige Grüße

Hallo, ich bin zum 2. Mal schwanger und war von Mitte Juli 20 bis Mitte Juli 22 für Kind 1 für 2 Jahre in Elternzeit, habe im 2. Elterngeldjahr aber kein Gehalt mehr erhalten(Basiselterngeld im 1. Jahr) und werde mich ab dem 8.8.22 erneut im Mutterschutz für das 2. Kind befinden. Für die Zwischenzeit habe ich ein Beschäftigungsverbot aufgrund von ...

Hallo! Wir sind schwanger :) Termin ist der 30.05., Beginn Mutterschutz 18.04., beide im unbefristeten Angestelltenverhältnis, Steuerklassen 4/4. Meine Frau möchte später größtenteils in Elternzeit gehen. Ihr wurde ärztlich ein Beschäftigungsverbot auferlegt, vorerst fürs erste Trimester. Bemerkt haben wir die Schwangerschaft Ende September im Ur ...

Hallo, Erst mal möchte ich mich bedanken dass es diese Seite gibt! Ich habe schon einige Antworten auf meine Fragen erhalten und bin darüber sehr dankbar! Frage: Wir planen Kind Nummer 2. Nach 2 Jahren Elternzeit gehe ich zurück in den Beruf und da zum einen die Rückkehr seitens meines Arbeitgebers extrem unschön gestaltet wurde und zum ande ...

Liebe Frau Bader, Ich habe in der Arbeit ein Langzeitkonto auf das jede Woche 5 Stunden meines Gehalts eingezahlt werden. Was passiert im Falle eines Beschäftigunsverbots in der Schwangerschaft oder beim Bezug vom Mutterschutz Gehalt? Verfallen hier diese 5 Stunden? Wäre es dann besser das Langzeitkonto schnell zu kündigen? Ich bin noch in de ...

Guten Morgen Frau Bader, so langsam beschäftige ich mich mit der geplanten Kündigung beim jetzigen Arbeitgeber. Es gab während der Schwangerschaft zu viele Differenzen, eine Rückkehr in 2024 ist ausgeschlossen. Kurz zu den Fakten: - ich war seit dem 1.3.22 im Beschäftigungsverbot - Kind ist am 21.10.22 geboren - bis 20.12.22 im Mut ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell seit 30.7.24 im Beschäftigungsverbot. Der voraussichtliche ET ist am 16.10.24, bin also jetzt seit 4.9. in Mutterschutz.  Ich bekomme eigentlich als Sonderleistung jeden Monat einen Tankgutschein in Höhe von 44 Euro. (steht auch so im Arbeitsvertrag)  Für August habe ich jedoch keinen erhalten. Die Kolleg ...

Hallo Frau Bader,  ich werde diese Woche vermutlich noch ins individuelle Beschäftigungsverbot geschrieben von meiner Ärztin (SSW 25).   Seit Beginn meiner Schwangerschaft habe ich eine Gehaltserhöhung erhalten. Zudem endete meine Teilzeit in Elternzeit vor 2 Wochen und ich arbeite nun wieder Vollzeit. Ich verdiene inzwischen also deutlich ...