Hallo Frau Bader
ich bin ab September ca. 1 Jahr in Elternzeit davor habe ich eine Teilzeitstelle gehabt. Meine frage da ich bald ein Kind habe reicht mir aus finanzieller Sicht die Teilzeitstelle nach der Elternzeit nicht mehr aus. In meinem Arbeitsvertrag steht kein genauer Arbeitsort drin nur das ich für denn Standort Bayern arbeite und die Tätigkeiten wären auch weiterhin die selben wie in der anderen Stadt. In der anderen Stadt könnte ich Vollzeit in dem selben Beruf arbeiten.
Laut Arbeitsrecht so wie ich es verstanden habe müssten die es doch genehmigen weil ich im Arbeitsvertrag keinen genauen Arbeitsort drin stehen hab.Die stelle in der anderen Stadt hat eine Frau die kein Festvertrag hat aber ich habe ein Festvertrag. Kann mein Chef oder muss er mein Wunsch genehmigen.
LG llilly88
von
llilly88
am 14.06.2016, 16:46
Antwort auf:
Versetzung in andere Stadt
Hallo,
Sie haben einen Vertrag über TZ und wollen VZ arbeiten? Im vertrag steht kein Ort? Dann kann der Ag Sie auch woanders einsetzen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.06.2016
Antwort auf:
Versetzung in andere Stadt
Nein. Er setzt Dich da ein wo er Dich betrieblich braucht.
Du hast doch auch gar keinen Vollzeitvertrag ?
Beantragen kannst Du es. Aber Du hast lediglich Aspruch auf Deine alte Stelle.
von
Sternenschnuppe
am 14.06.2016, 16:50
Antwort auf:
Versetzung in andere Stadt
Wenn du einen Teilzeitvertrag mit dem Arbeitgeber hast, - so geht es aus deinem Text hervor - dann kannst du keine Vollzeitstelle verlangen. Auch kannst du den Einsatzort nicht frei wählen; den kann nur der Arbeitgeber in gewissen zumutbaren Grenzen frei wählen. Du wirst da eingesetzt wo du gebraucht wirst. Wie die anderen Kolleginnen eingesetzt werden, ist nicht deine Angelegenheit.
Das einzige was du erwarten kannst, ist was vertraglich vereinbar ist: Teilzeit nach Ende der Elternzeit. Alles andere ist ein Wunsch.
Mitglied inaktiv - 14.06.2016, 17:07