Sehr geehrte Frau Bader, Ich besitze bereits seit April ein Beschäftigungsverbot und darf laut FA bis zur Geburt gar nicht mehr arbeiten. Mein Arbeitgeber zahlt mir nun das Durchschnittsgehalt der letzten 12 Wochen vor Eintritt der Schwangerschaft. Da ich in dieser Zeit des Bemessungszeitraumes meine Arbeitszeit von 60 auf 75% erhöht habe, wird der Monat indem ich noch 60% gearbeitet habe mit in die Berechnung einbezogen. Das hat zur Folge, dass ich nun weniger Gehalb bekomme als mir laut neuem Vertrag zusteht. Was wiederrum die Höhe des Mutterschaftsgeldes und des Erziehungsgeld negativ beeinflussen wird. Laut Mutterschutzgesetz darf eine schwangere Frau jedoch nicht durch das Eintreten eines Beschäftigungsverbotes benachteiligt werden. Ich fühle mich jedoch benachteiligt und frage mich ob das rechtens ist. Mein Arbeitgeber gibt an richtig zu handeln und beruft sich dabei auf die 12 Wochen vor Eintritt der SS... Was sagen Sie? Und wie kann ich den AG gegebenenfalls davon überzeugen, dass er mir das volle Gehalt zahlen muss? Mit freundlichen Grüßen Grasar
von grasar am 19.06.2013, 15:48