Hallo Frau Bader, ich hatte auch vor der Geburt meines Sohnes lediglich die ersten beiden Jahre Elternzeit beantragt und darauf verwiesen, das 3. Jahr rechtzeitig anzukündigen. Ich arbeite nun in TZ 30 Std./Woche. Man drängt mich, nach dem 2. Geburtstag meines Sohnes wieder Vollzeit zu arbeiten.Das klärende Gespräch findet in Kürze statt. Wenn ich dies nun tatsächlich machen sollte, habe ich dennoch Anspruch, das 3. Jahr Elternzeit 'irgendwann' bis zu seinem 8. Lebensjahr zu nehmen, oder verfällt der Anspruch automatisch nach der Vollzeit-Phase (so erzählte es mir zumindest eine Kollegin)? Vorab vielen Dank.
von fräänse72 am 27.07.2011, 22:33