Liebe Frau Bader,
ich hätte eine Frage und zwar bin ich mir nicht sicher, was richtig ist. Bei meiner Arbeitsstelle bin ich auf 450 E angestellt und bekomme mein Gehalt entsprechend meiner aufgeführten Stunden. Jetzt waren im Mai viele Feiertage, so dass mir hier ca. 15 Stunden fehlen. Darf ich diese Stunden trotzdem berechnen, weil ich nichts für den Feiertag kann oder darf ich diese nicht berechnen, weil ich nicht arbeiten war. Meine Kollegen schreiben alle ihre Stunden auf, ich glaube aber nicht, dass dies richtig ist.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Liebe Grüße
von
AnnikaNils
am 03.06.2013, 21:58
Antwort auf:
VERgütung bei Feiertagen bei Job auf Stundenbasis-Vergütung
RUB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.06.2013
Antwort auf:
VERgütung bei Feiertagen bei Job auf Stundenbasis-Vergütung
Hallo ich arbeite in der gleitzone auf stundenbasis. Da man nachstunden bezahkt wird muss der ag nicht zahlen. Hatte dieses problem auch und hab mich uber meine Rechtsschutz bei einem Anwalt erkundigt. Da im Vertrag steht man wird nach stunden bezahlt...traurig aber wahr. Zumal ich meine festen arbeitstage haben...
von
CKEL0410
am 04.06.2013, 13:45
Antwort auf:
VERgütung bei Feiertagen bei Job auf Stundenbasis-Vergütung
Es kommt drauf an, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Hast du den Anspruch auf Feiertagslohn nicht in deinem Arbeitsvertrag explizit ausgeschlossen, so steht er dir wie jedem anderen Angestellten zu - egal ob Vollzeit- oder Teilzeitangestellter.
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/node.html
von
Pamo
am 06.06.2013, 18:53