hallo,
mein mutterschutz endet vorraussichtlich am 23.03.2004.
im mutterschutz ist man bis auf weiteres nicht so einfach kündbar. wie ist der kündigungsschutz in der elternzeit? habe gehört zwischen mutterschutz und elternzeit gibt eine bestimmte zeit in der man kündbar ist.
wieviel urlaubsanspruch/resturlaub (bei 1 jahr "auszeit") habe ich vor der endbindung?
danke und viele grüße
Mitglied inaktiv - 19.11.2003, 15:01
Antwort auf:
urlaubsanspruch
Hallo,
ohne Elternzeit ist man bis zu 4 Mo nach der Geburt nicht kündbar.
Mit EZ bis nach dieser.
Ausnahmen gelten nur, wenn die Firma schließt oder ein Grund zu einer außerordentlichen Kü vorliegt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.11.2003
Antwort auf:
urlaubsanspruch
hallo,
was heißt ohne elternzeit ist man bis zu 4 monate danach nicht kündbar? kommt nach dem mutterschutz nicht automatisch die elternzeit?
kann man seinen resturlaub ohne weiteres in der mutterschutzzeit nehmen?
danke
Mitglied inaktiv - 15.12.2003, 10:54