Hallo. Im Januar 2015 wurde mir ein individuelles Beschäftigungsverbot von meinem Frauenarzt ausgestellt. Im September ist das Kind geboren und ich hatte 1 Jahr Elternzeit. Im Juli 2016 bin ich aber erneut schwanger geworden. Also kam ich im Anschluss an die Elternzeit Ende September 2016 wieder ins Beschäftigungsverbot. Das zweite Kind wurde im März 2017 geboren. Auch hier nahm ich wieder 1 Jahr Elternzeit. Diese endet nun bald und ich habe ein Wiedereinstiegsgespräch mit meinem Arbeitgeber. Nun meine Frage, habe ich noch Urlaub aus dieser Zeit den ich geltend machen kann? Oder ist der Urlaubsanspruch komplett verfallen? MfG Melanie B.
von CrazyMel am 22.02.2018, 16:55