Hallo, ich werde 5 Monate in Teilzeit 50 Prozent an drei Arbeitstagen arbeiten. Dann endet meine Elternzeit und ich werde wieder Vollzeit arbeiten. Bei VZ habe ich 30 Tage Urlaub. Wie berechnet sich mein Urlaub während der Teilzeitstelle? Einfach hälftig?
Vielen Dank
von
Kornblume2016
am 27.01.2018, 13:44
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Urlaubsanspruch
Hallo,
anteilig, hier 3/5 in VZ genommen. Oder eben zu 100 % in der TZ genommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2018
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
In der Teilzeitstelle hast du ebenfalls 6 Wochen Urlaub pro Jahr, und zwar 6 Wochen a drei Arbeitstage pro Woche. Bei 5 Monaten sind das 5/12 vom Jahresurlaub. Ich komme da auf 7,5 Urlaubstage, also 8 Urlaubstage, fast 3 Wochen Urlaub.
Mitglied inaktiv - 27.01.2018, 13:58
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Urlaubsanspruch
Ganz simpel, wenn du nur an 3 Tagen arbeitest statt wie früher an 5 oder 6 Tagen, kürzt sich der Urlaubsanspruch entsprechend. Du musst dann ja auch weniger Urlaub nehmen pro Woche. Bei 30 Tagen und 5 Tage-Woche hast du dann jetzt bei 3 Tage-Woche nur noch 15 Tage Urlaub. Arbeitest du aber normalerweise VZ an 6 Tagen die Woche, hast du bei der TZ-Stelle jetzt 18 Tage Urlaub - um damit wieder auf 6 Wochen Urlaub zu kommen.
Mitglied inaktiv - 27.01.2018, 14:04
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Urlaubsanspruch
Jetzt auf das Jahr berechnet, musst du dann eben auf die 5 Monate umrechnen.
Mitglied inaktiv - 27.01.2018, 14:05
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Urlaubsanspruch
Ok, danke euch
von
Kornblume2016
am 27.01.2018, 15:44