Sehr geehrte Frau Bader,
am 21.01.2017 beginnt mein Mutterschutz. Wieviel Urlaub steht mir für das kommende Jahr noch zu?
Ich arbeite 30 Std. die Woche und mein Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage pro Jahr. Leider kann oder will mir die Personalabteilung keine genauen Angaben machen.
Meine Krankenkasse kann mir leider auch nicht weiter helfen.
Ich würde mich sehr über eine Antwort von Ihnen freuen.
Dankeschön für Ihre Mühe.
Gruß MiriSara
von
MiriSara
am 13.12.2016, 08:41
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.12.2016
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Dein Mutterschutz wird regulär bis Ende April laufen. Dir steht also Urlaub bis April zu.
Bei einer 5-Tage-Woche mit 30 Urlaubstagen pro Jahr sind das pro Monat 2,5 Tage.
Januar bis April sind 4 Monate.
Macht 4x2,5 Tage = 10 Tage Urlaub für 2017
Sollte dein Mutterschutz bis zum 1.5.2017 gehen (zB wegen späterem Geburtstermin), dann reicht dein MuSchu bis Mai.
Macht 5x2,5 Tage = 12,5 = 13 Tage für 2017
Sowas sollte für eine Personalabteilung und eine KK ein Leichtes sein....
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 13.12.2016, 08:52
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Die tatsächliche Dauer der Mutterschutzfrist hängt auch vom tatsächlichen ET ab und kann sich noch nach hinten verschieben, wenn die Geburt sich verzögert. Wenn du vorzeitig oder termingerecht entbindest, dann endet die Mutterschutzfrist am 29.4., und damit einen Tag vor Monatsende. Dann hast du 4/12 vom Jahresurlaub, das sind in deinem Fall 10 Tage.
Mitglied inaktiv - 13.12.2016, 08:53