Guten Abend, bin ja seit 6.1 im individuellen Beschäftigungsverbot . Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch den ich für dieses Jahr noch gehabt hätte, wenn ich nach drei Jahren elternzeit nicht zurück gehen würde? Müsste dieser mir dann nach drei Jahren ausbezahlt werden? Oder kann ich mir ihn vorab schon ausbezahlen lassen? Wann muss ich elternzeit einreichen ? Mein errechneter et ist der 22.6.14, möchte dann 2 Jahre elternzeit nehmen , das dritte dann wahrscheinlich auch und müsste dann ja kündigen wenn ich nicht ins unternehmen zurück will oder? Lg cathy
von cathy18 am 04.02.2014, 20:06