Frage: Urlaubsanspruch

Im Mai 2005 bekam ich mein erstes Kind. Elternzeit beantragte ich damals vom 09.05.2005 bis zum 08.05.2007. Da ich vor der Geburt ein Beschäftigungsverbot vom Arzt bekam konnte ich 16 Tage Urlaub nicht mehr in Anspruch nehmen. Während der Elternzeit begann ich am 28.08.2006 meine Arbeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden wieder aufzunehmen. Im März 2007 habe ich dann die Erweiterung der Elternzeit sowie die damit verbundene Verkürzung der Arbeitszeit auf weiterhin wöchentlich 30 Stunden bis zum 08.05.2008 beantragt. Während dieser Zeit wurde mir von unserer Personalabteilung mündlich mitgeteilt, dass ich den ausstehenden Urlaub erst nach der 3-jährigen Elternzeit nehmen darf, da dieser vor der Elternzeit entstanden sei. Theoretisch hätte ich also die 16 Tage Urlaub ab dem 09.05.2008 nehmen sollen. Am 14.03.2008 wurde dann mein zweites Kind geboren, wodurch ich den Urlaub im Sinne meines Arbeitgebers nicht mehr nehmen konnte. Da ich auch in dieser Schwangerschaft ein absolutes Beschäftigungsverbot hatte und Urlaub nicht mehr nehmen konnte stehen mir für die Jahre 2007 eigentlich noch 5 Tage und für 2008 noch 11 Tage Urlaub zu. Auch dieses Mal habe ich zunächst zwei Jahre Elternzeit beantragt und möchte wieder im nächsten Jahr 30 Stunden/Woche zuarbeiten. Da ich letzte Woche meinen AG um Mitteilung bat, ab wann ich welchen Urlaub nehmen kann, teilte mir dieser jetzt mit, dass jeglicher Urlaub verfallen sei! Ist das rechtens????

Mitglied inaktiv - 23.09.2008, 13:19



Antwort auf: Urlaubsanspruch

Hallo, bitte die Hinweise lesen u kurz und allgemein fragen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.09.2008



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