Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Urlaubsanspruch. Ich habe am 02.02.09 errechneten Entbindungstermin und habe normal 30 Tage Urlaub im Jahr.
Da ich nun unterschiedliche Infos bekommen habe, möchte ich mich hier schlau machen.
Am 22.12. beginnt mein Mutterschutz, und wenn mich nicht alles irrt, habe ich somit den vollen Urlaubsanspruch für dieses Jahr, kann somit vor meinem Mutterschutz die kompletten 30 Tage abfeiern. Stimmt das soweit?
Außerdem habe ich mir sagen lassen, dass mir für den kompletten Mutterschutz (auch nach der Geburt des Kindes noch Urlaub zusteht).
Stimmt das und wenn ja, wann könnte ich den geltend machen? Ebenfalls in 2008? Falls ich den Anspruch nicht habe, den Urlaub für diese Zeit (Also noch bis Ende März/Anfang April) in 2008 abzufeiern, bis wann müsste ich den denn nehmen? Denn in 2009 werde ich nicht arbeiten kommen....voraussichtlich erst 2010.
Vielen Dank im Voraus!!!
MfG
Mitglied inaktiv - 15.07.2008, 16:58
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.07.2008
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Bis Ende MuSchu steht für jeden Monat in den auch nur 1 tag Muschu fällt VOLLER Urlaubsanspruch zu.
Andersum: Nur VOLLE Monate EZ werden im Urlaub gekürzt.
Urlaub für das kommende Jahr muß erst auch im kommenden Jahr gewährt werden.
Ansonsten belibt er erstmal bis nach der EZ stehen.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 15.07.2008, 19:58
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Vielen Dank für die Infos.
Ich fasse mal zusammen: in meinem Fall heißt es, dass ich meine 30 Tage aus diesem Jahr komplett abfeiern werde und die aus dem nächsten Jahr erst beim Wiedereintritt ins Unternehmen nehmen kann.
Ist das korrekt?
Viele Grüße
Tanja
Mitglied inaktiv - 16.07.2008, 13:46