Hallo Frau Bader, ich werde Mitte November in Muschu gehen und habe ET am 31.12.01. Bei mir in der Firma lautet die Verpflichtung, den Urlaub bis zum Jahresende zu nehmen, sonst wird er gestrichen. Meine Planung ist, nach den 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt für eine Zeit lang wieder voll zu arbeiten. Ich möchte allerdings den 4 Wochen-Resturlaub von diesem Jahr an den Mutterschutz anhängen, so dass ich erst nach insg. 3 Monaten nach der Geburt wieder voll einsteige und so noch ein bisschen mehr Zeit mit dem Baby am Anfang habe. Ist das möglich, oder kann mich der AG zwingen, den Urlaub in 2001 zu verbrauchen?
Mitglied inaktiv - 18.07.2001, 22:00