Sehr geehrte Frau Bader, Meine 2.Mutterschutzzeit beginnt 5 Wochen nachdem die Elterzeit (3 Jahre) für mein erstes Kind endet. Somit habe ich ca 22 Tage zu arbeiten. Habe ich für diese Zeit bzw. Mutterschutzzeit überhaupt irgendeinen Anspruch auf Urlaub (da ich ja vorher 3 Jahre im EU war). Vielen Dank. Henrietta
Mitglied inaktiv - 11.09.2006, 14:57