Frage: Urlaubsanspruch

Wie sieht das eigentlich mit meinem Urlaubsanspruch aus?? Ich habe für dieses Jahr 26 Tage Urlaubsanspruch und noch 1 Resturlaubstag, den ich nicht wegnehmen konnte bis 31.03.2004, weil ich seit 17.03.2004 bereits zu hause bin (erst krank dann Beschäftigungsverbot). Von diesem Urlaub habe ich noch keinen einzigen Tag genommen. Mein ET ist der 17.11.2004. Mir würde doch dann der gesamte Jahresurlaub noch zustehen, auch wenn ich seit 6 Wochen Beschäftigungsverbot habe??? Und da ich jetzt schon weiß, das ich in dieser Firma nicht mehr anfangen werde nach meiner Elternzeit, kann ich dann eine Auszahlung am Jahresende verlangen?? Vielen Dank im Vorraus! Liebe Grüße, Yvonne

Mitglied inaktiv - 04.06.2004, 09:01



Antwort auf: Urlaubsanspruch

Dem ist nichts hinzuzufügen

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.06.2004



Antwort auf: Urlaubsanspruch

Dir steht der gesamte Jahresurlaub zu, allerdings kannst Du keine Auszahlung verlangen, das geht erst mit beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Aber variante: Du könntest nach dem MuSchu erst mal Deuinen Urlaub nehmen und DANN in Elternzeit gehen. Damit würdest Du länger Dein volles Gehalt (und VL, etc) bekommen. Und auch nochmal mehr Urlaub, da auch im Urlaub neuer Urlaubsanspruch entsteht :-) Wenn ich es richtig sehe, hast Du mind. bis 12. Jan. 2005 MuSchu. Wenn Du daran den Urlaub nimmst (und volles Gehalt bekommst), dann geht Dein Urlaub bis März 2005. Und somit entsteht Urlaubsanspruch auch noch für Jan-März 2005!(den Du dann auch gleich noch nehmen kannst). Wichtig: der AG darf den Jahresuralub nur für VOLLE Monate EZ kürzen, nicht für angebrochene! §17 BErzGG Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 04.06.2004, 12:11



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