Hallo Frau Bader, wenn man während der Schwangerschaft in einem Beschäftigungsverbot war, hat man ja Anspruch auf den regulären Urlaub. Wird dieser automatisch nach der Geburt ausgezahlt, oder tritt man den Anspruch nach der Elternzeit an? Gibt es hier gesetzl. gebundene Regelungen, oder kann darüber der AG frei entscheiden/oder in Absprache mit mir? Vielen Dank!
von Fliegenpilzchen am 23.03.2016, 16:03