Frage:
Urlaubsanspruch im BV
Hallo,
Ich habe eine Frage.
Ich bin festangestellt, in meinem Vertrag sind 27 Urlaubstage festgehalten für 1 Jahr aufgeteilt in 12 Monate sind das 2,25 Tage pro Monat
Bin ab Anfang August im BV bis zur Geburt, danach gehe ich in Elternzeit.
Nun meine Fragen.... Stehen mir trotz BV im August die vollen 27 Tage Urlaub zu oder nur die 2,25 Tage pro Monat bis August also 15,75?? Baut sich im BV der Urlaub weiter auf?? Was passiert mit meinem Resturlaub?
Danke
von
Issen27
am 06.12.2013, 15:22
Antwort auf:
Urlaubsanspruch im BV
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.12.2013
Antwort auf:
Urlaubsanspruch im BV
Dein Jahresurlaub darf nur um je 2,25 Tage gekürzt werden für die Monate, die du komplett in Elternzeit bist.
Mutterschutz ist keine Elternzeit, also keine Kürzung.
Geht dein Mutterschutz bis Dezember, hast du Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub.
Geht er bis Oktober, kann der Urlaub für Nov und Dez, also für 4,5 Tage gekürzt werden (beachte dabei bitte die üblichen Urlaubsrundungsregeln....)
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 06.12.2013, 20:44
Antwort auf:
Urlaubsanspruch im BV
HI
danke erstmal...
Ich meinte aber nicht Elternzeit sondern BV = Beschäftigungsverbot.
Läuft der Urlaubsanspruch auch im BV weiter?
von
Issen27
am 07.12.2013, 17:13
Antwort auf:
Urlaubsanspruch im BV
Sofern du bis August keinen Urlaub beantragt und genehmigt bekommen hast, bleibt er bestehen bis nach der Elternzeit. Wurde Urlaub beantragt und genehmigt, gilt er als genommen :( Lg
von
mirico11
am 07.12.2013, 19:35
Antwort auf:
Urlaubsanspruch im BV
BV ist keine Elternzeit, also darf der Urlaub nicht gekürzt werden!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 08.12.2013, 12:00
Antwort auf:
Urlaubsanspruch im BV
😁 okay das bedeutet. Mir stehen die kompletten 27 Tage Urlaub für das Jahr 2013 zu. Natürlich die bereits genommenen abgezogen.
????
Ab dem 19.12 bin ich im Mutterschutz.
von
Issen27
am 08.12.2013, 16:29
Antwort auf:
Urlaubsanspruch im BV
Jepp, abzüglich der genommenen, aber auch der schon geplanten und genehmigten!
Und Urlaub gibts auch noch bis März, bzw, wenn du ein paar Tage überträgst und der Mutterschutz bis in den April reicht, auch für April.
Aber den Urlaub braucht dein AG dir erst in 2014 zur Verfügung zu stellen.
(nimm ihn aber bitte nicht zwischen MuSchu und Elternzeit, hat Nachteile)
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 09.12.2013, 01:22
Antwort auf:
Urlaubsanspruch im BV
Okay das bedeutet wenn Ich für Oktober 5 Tage Urlaub genommen habe die auch bewilligt wurden... Muss ich die anziehen auch wenn ich im BV war zu der Zeit... Okay dann kommt ja nächstes Jahr auch noch ein paar Tage dazu. Ne wollte den Urlaub wenn nach der Elternzeit nehmen. Gibt es da eine Frist bis wann der genommen sein muss nach der Elternzeit??
Lieben dank für die Hilfe
von
Issen27
am 09.12.2013, 21:17