Hallo Frau Bader,
zu der Frage und Antwort Urlaubsanspruch vom 04/06/2004 habe ich noch eine weitere Frage.
Wenn man die Variante wählt zwischen dem Mutterschutz und der Elternzeit seinen "Resturlaub" zu nehmen, wie und wann muss man seinen Arbeitgeber darüber informieren. Urlaubsanträge müssen bei uns eigentlich immer vom Abteilungsleiter im Vorfeld genehmigt werden.
Kann der Arbeitgeber auch gegen diese Variante sein, bzw. dann verlangen, dass man in der Zeit zwischen Mutterschutz und Elternzeit arbeiten kommt?
Vielen Dank für Ihre Information
corinna
Mitglied inaktiv - 17.08.2004, 10:21
Antwort auf:
Urlaubsanspruch 04/06/2004
Hallo,
man muss den Urlaub ganz normal beantragen. Der AG kann Urlaub nur betrieblich begründet ablehnen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.08.2004
Antwort auf:
Urlaubsanspruch 04/06/2004
Sehr geehrte Frau Bader,
wenn man seinen Resturlaub zwischen dem Mutterschutz und der Elternzeit nimmt,
erwirbt man dann weiteren Urlaubsanspruch?
Mir wurde von Seiten der Personalabteilung / Rechtsabteilung mitgeteilt, dass man im Urlaub keinen weiteren Urlaubsanspruch erwirbt.
Gibt es ein Gesetz aus dem das klar hervorgeht?
Beste Grüße
Mitglied inaktiv - 10.11.2004, 09:50