Habe in einer Zeitschrift gelesen, daß Weihnachtsgeld und auch Urlaubsgeld in Elternzeit gezahlt werden muß vom AG, da es sich hier um Sonderzahlungen handelt. Weil man nicht schlechter gestellt werden darf als ein Arbeitnehmer. (sofern alle AN diese Bezüge erhalten haben)Laut Tarif- und Arbeitsvertrag ist keine Regelung vorhanden.
Mitglied inaktiv - 07.12.2003, 22:35
Antwort auf:
Urlaubs- und Weihnachsgeld in Elternzeit
Hallo,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während des EU ruht.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.12.2003