Liebe Frau Bader! Aufgrund gefährdeter Schwangerschaft erhielt ich vom Frauenarzt Beschäftigungsverbot.Ich arbeite im Krankenhaus.Als ich dieses Schreiben meinem Arbeitgeber vorlegte, meinte dieser,dass ich aber meinen Urlaub (welcher schon vor der Schwangerschaft festgelegt war)nicht aufschieben darf, sondern so nehmen muss wie er geplant war.Ist dies rechtens? Er meinte es sei ja keine Krankschreibung und somit musste ich meinen ganzen Urlaub während des Besch.verb. nehmen.Mein Besch.verb. begann am 01.06.2003 bis 6 Wochen vor der Geburt. Entbunden habe ich im Oktober.Ich habe zwar meinem Arbeitgeber widersprochen, der Betriebsrat wurde auch zu Rate gezogen, aber ich würde mich angeblich irren und das wäre schon alles legal so.Stimmt das, weil ich schon anderes gelesen habe??
Mitglied inaktiv - 09.03.2004, 23:08