Sehr geehrte Frau Bader, aufgrund von Krankschreibung und Beschäftigungsverbot während meiner Schwangerschaft habe ich noch 5 Tage Resturlaub von 2001 und 30 Tage Urlaub anteilig von diesem Jahr. Heute rief mein Arbeitgeber an, dass ich im Anschluss an meine Mutterschutzfrist meine 30 Tage Urlaub nehmen muss, aufgrund neuer Gesetzlichkeiten, sonst würde mir mein Urlaub verfallen.(Nehme Elternzeit bis 30.04.04.)Ich wollte meinen Resturlaub aber im Anschluss an die Elternzeit nehmen. Ist dies möglich oder kann der Arbeitgeber mich zwingen den Urlaub zu machen. Meine Anträge für Erziehungsgeld und Elternzeit habe ich seit 5 Wochen abgegben. Ich finde meinem Arbeitgeber fällt dies recht zeitig ein. Ich müsste demzufolge alles wieder ummelden. Desweiteren wurde mir mitgeteilt, dass mein Resturlaub von 2001 verfallen wäre. Geplant waren die 5 Tage im Dezember 01. Konnte sie aber nicht nehmen, weil vom Arbeitgeber eine Urlaubssperre ausgesprochen wurde. Ausserdem war ich ab 12.12.01 krank geschrieben. Im Anschluss an die Krankschreibung erhielt ich ein Beschäftigungsverbot, so dass mir bisher keine Möglichkeit blieb, den Urlaub zu nehmen. Ist er wirklich verfallen? An wen kann ich mich sonst noch wenden? Vielen Dank Katrin
Mitglied inaktiv - 25.10.2002, 11:43