Frage: Urlaub

Hallo Frau Bader, ich bin alleinerziehende Mama von 2 Kindern (4 und 5 Jahre alt). Im August 2022 bin ich nach meinen Elternzeiten zu meinem vorherigen Arbeitgeber zurückgekehrt. Bei einem Gespräch, das ich vor der Rückkehr mit meiner damaligen Vorgesetzten und einer Mitarbeiterin der Personalabteilung geführt habe, wurde mir zugesichert, dass ich zu Kitaschließzeiten Urlaub nehmen darf (es gibt keine Sommerschließzeiten). Die meisten Kitaschließzeiten habe ich in diesem Jahr (freiwillig) mit HomeOffice "überbrückt". In 11/22 mussten wir bereits den Urlaub für 2023 beantragen - Anfang Oktober 23 wurde mir mein Weihnachtsurlaub ohne Begründung abgelehnt. Zudem wurde festgelegt, dass auch kein HomeOffice möglich sei. Ich habe meine Vorgesetzte angeschrieben und ihr erklärt, dass die Kita meiner Kinder zwischen den Tagen geschlossen ist und auch keine Kitanotbetreuung angeboten wird. Zudem habe ich keine andere Möglichkeit meine Kinder betreuen zu lassen (meine Eltern sind im Urlaub und der KV möchte grundsätzlich keinen Umgang). Es wird damit argumentiert, dass ich eine andere Kollegin aus dem Team vertreten soll (60 Jahre alt), die Urlaub haben wird. Ich hätte mich mit der Kollegin absprechen sollen - obwohl ich bis jetzt noch nicht wusste, dass ich überhaupt ihre Vertretung sein soll (ich soll nun ihre Vertretung sein - sie aber nicht meine; sie hat einen 40 Stunden Vertrag - ich 24 Stunden). Leider sind weder meine Vorgesetzte, noch die Personalmitarbeiterin, mit denen ich mein "Einführungsgespräch geführt hatte, noch im Unternehmen. Jetzt kann ich leider nicht mehr nachweisen, dass mir zugesichert worden ist, dass ich zu Kitaschließzeiten Urlaub nehmen kann oder im HO arbeiten darf. Was kann ich tun? Ich bin echt verzweifelt.

von LauraMein1 am 17.11.2023, 08:56



Antwort auf: Urlaub

Hallo, ein Jahr zur Ablehnung? Im Gesetz steht: § 7 BUrlG: Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Es ist also zu prüfen, welche Beweggründe die andere AN hat u warum er dieser in der Zeit, von der er wusste, dass Sie den Urlaub benötigen, Urlaub gegegebn hat. Das er Ihnen eine Zusicherung gegeben hat, spielt nur dann eine Rolle, wenn man es beweisbar ist. Ich würde das grds klären lassen u mich an einen Kolle wenden, der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.11.2023



Antwort auf: Urlaub

du hast also deinen urlaub in 11/22 beantragt und es gab fast 1 jahr, bis zur ablehnung in 10/23, keine rückmeldung ob er genehmigt ist oder nicht?

von WonderWoman am 17.11.2023, 11:23



Antwort auf: Urlaub

Hallo WonderWoman, ja - hier im Verlag ist es üblich, dass der gesamte Jahresurlaub zu Jahresbeginn genehmigt (bzw. abgelehnt) wird - außer der Weihnachtsurlaub, dieser wird gewöhnlich erst im Oktober "bearbeitet". Scheint wohl eine Sonderregelung zu sein, wahrscheinlich auch wegen der extrem hohen Fluktuation in "meiner" Abteilung...

von LauraMein1 am 17.11.2023, 11:35



Antwort auf: Urlaub

1. Vermutlich ist deine mündliche Vereinbarung über Urlaub in der Schließzeit nichts wert. Wurde das nirgendwo schriftlich festgehalten? In den meisten Arbeitsverträgen steht, dass mündliche Nebenabreden ungültig sind. 2. Kannst du nochmal mit dem Vorgesetzten und der Personalstelle sprechen. Du kannst abführen, dass die Kollegin sich nicht mit dir abgesprochen hat und dass du diese Vertretung deswegen so nicht akzeptierst. Außerdem, dass die Vertretung einer Vollzeitkraft durch eine Teilzeitkraft generell nicht möglich ist und du erwartest, dass eine funktionale Vertretungsregelung mit der Möglichkeit einer gegenseitigen Absprache von Urlauben gemacht wird. 3. Den Urlaubsantrag erneut stellen, mit Hinweis auf die Absprache mit Herrn/Frau xY zum Datum Z.

von Pamo am 17.11.2023, 12:13



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