Hallo, ich bin momentan in Elternzeit (Geburt meiner Tochter 26.8.2013). ich hatte ein beschäftigungsverbot und habe noch 3 Tage Resturlaub (aus 2013). Nun habe ich zum Ende des Jahres 2015 gekündigt und gleichzeitig um die Auszahlung meines Resturlaubes gebeten. Dies wurde abgelehnt. Ist doch aber nicht rechtens oder?Rechtsgrundlage Muschaftsgesetz Paragraph 17?aber da steht ja auch im laufenden bzw folgenden Jahr kann der Urlaub genommen werden.ist der Urlaub dann etwa in meinem fall ende 2014 verfallen? Vielen Dank
von NadiSchu am 03.01.2016, 22:05