Hallo Frau Bader, ich arbeite nur 25 Std. die Woche (halbtags). An Heiligabend und Silvester hatte der Betrieb geschlossen. Allen anderen Vollzeitkräften wurde für Heiligabend und Silvester jeweils ein 1/2 Tag Urlaub + 1/2 Feiertag eingetragen. Nur bei mir als Halbtagskraft jeweils ein ganzer Tag. Íst das rechtens? Frage 2: Kann man wegen Mobbing in der Schwangerschaft auch ein Beschäftigungsverbot bekommen? Danke Birgit Grüße Birgit
Mitglied inaktiv - 09.01.2008, 19:42