Hallo Frau Bader, da mein Arbeitgeber sich gerade querstellt, hab ich verständlicherweise ein paar Fragen zu der Richtigkeit seiner Behauptungen. Mein Mutterschutz beginnt am 3.3. und endet am 9.6. Nun die Fragen: 1) Habe ich für den Monat Juni noch den vollen Urlaubsanspruch (2,5 Tage), oder gilt der Urlaubsanspruch nur für volle Monate? 2)Kann sich ein Tarifvertrag einfach über das Mutterschutzgesetz hinwegsetzen? 3) Mein Arbeitgeber behauptet, das er nach der Geburt zu dem Mutterschaftsgeld kein Arbeitgeberzuschuß mehr zu zahlen braucht, da das bei uns Tarifrechtlich so geregelt ist??? Das heißt ja, das mir hier deutliche Gehaltseinbußen entstehen! Ist dies überhaupt rechtens? (seit wann sind denn Tarifverträge zu ungunsten der Arbeitnehmer ausgelegt?) 4) Sofern Anspruch auf Arbeitgeberzuschuß besteht, gilt er für den ganzen Monat Juni oder anteilig auf die Arbeitstage? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen Vikky
Mitglied inaktiv - 13.01.2006, 12:12