Urlaub/Arbeitgeberzuschuß/ Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaub/Arbeitgeberzuschuß/ Mutterschutz

Hallo Frau Bader, da mein Arbeitgeber sich gerade querstellt, hab ich verständlicherweise ein paar Fragen zu der Richtigkeit seiner Behauptungen. Mein Mutterschutz beginnt am 3.3. und endet am 9.6. Nun die Fragen: 1) Habe ich für den Monat Juni noch den vollen Urlaubsanspruch (2,5 Tage), oder gilt der Urlaubsanspruch nur für volle Monate? 2)Kann sich ein Tarifvertrag einfach über das Mutterschutzgesetz hinwegsetzen? 3) Mein Arbeitgeber behauptet, das er nach der Geburt zu dem Mutterschaftsgeld kein Arbeitgeberzuschuß mehr zu zahlen braucht, da das bei uns Tarifrechtlich so geregelt ist??? Das heißt ja, das mir hier deutliche Gehaltseinbußen entstehen! Ist dies überhaupt rechtens? (seit wann sind denn Tarifverträge zu ungunsten der Arbeitnehmer ausgelegt?) 4) Sofern Anspruch auf Arbeitgeberzuschuß besteht, gilt er für den ganzen Monat Juni oder anteilig auf die Arbeitstage? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen Vikky

Mitglied inaktiv - 13.01.2006, 12:12



Antwort auf: Urlaub/Arbeitgeberzuschuß/ Mutterschutz

Hallo, 1.Sie haben bis zu dem Ende des letzten Monats, in dem Mutterschutz ist, Urlaubsanspruch. 2. Nein, wird auch nie geschehen 3.Kann ich nicht glauben. Halte ich für falsch 4.ANteilig Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.01.2006



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